Full text: Verfassung und Verwaltung der freien Hansestadt Bremen.

8 4. 1. Das Staatsgebiet. — II. Das Staatsvolk. 18 
wohnerzahl weitaus bedeutendste Teil des Gebietes ist 
die Stadt Bremen. Von den 276944 Bewohnern des 
Staates wohnen in ihr 2237573 Personen; räumlich 
umfaßt das Gebiet der Stadt Bremen mehr als "/, 
des Staatsgebietes. 
Das Staatsgebiet ist nicht räumlich geschlossen; 
die Hauptmasse bildet die Stadt Bremen mit dem 
sich daranschließenden Landgebiet. Die Hafenstadt 
Bremerhaven ist eine Enklave in der preußischen 
Provinz Hannover. Die wichtigste Erweiterung des 
Gebietes, nachdem dasselbe im übrigen mit den ım 
Reichsdeputationshauptschluß von 1803 gemachten 
Erwerbungen (8. 3) gegeben war, erfolgte durch den 
Erwerb des Distriktes von Bremerhaven, 
zu dem auf Veranlassung des Bürgermeisters Smidt 
durch Vertrag mit Hannover vom 11. Januar 1827 
der Grund gelegt und der durch spätere Verträge mit 
Hannover und Preußen mehrfach vergrößert wurde. 
Zuletzt erwarb Bremen durch Verträge mit Preußen 
von 1904/5 gegen Austausch eines entsprechenden 
Teiles seines Landgebietes ein Gebiet von ca. 587 ha, 
das jedoch nur zu einem kleinen Teil (ca. 32 ha) zur 
Erweiterung des Stadtgebietes von Bremerhaven, im 
übrigen nur zu Hafen- und Schiffahrtszwecken ver- 
wandt werden darf. Mit dieser Vergrößerung umfaßt 
der Bezirk von Bremerhaveu jetzt 879 ha. 
2. Das Staatsvolk. 
$ 5. Einheimische und Fremde. 
Die Bevölkerung des Staates betrug am 1. De- 
zember 1907 276944 Personen. Nach ihrem Ver- 
hältnis zum Staat gliedert sich diese Bevölkerung wie 
in jedem Staat in Einheimische und Fremde, 
bremische Staatsangehörige und Nicht- 
bremer. Da in Bremen die politischen Rechte nicht 
ohne weiteres allen Staatsangehörigen zustehen,
	        
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