8 4. 1. Das Staatsgebiet. — II. Das Staatsvolk. 18
wohnerzahl weitaus bedeutendste Teil des Gebietes ist
die Stadt Bremen. Von den 276944 Bewohnern des
Staates wohnen in ihr 2237573 Personen; räumlich
umfaßt das Gebiet der Stadt Bremen mehr als "/,
des Staatsgebietes.
Das Staatsgebiet ist nicht räumlich geschlossen;
die Hauptmasse bildet die Stadt Bremen mit dem
sich daranschließenden Landgebiet. Die Hafenstadt
Bremerhaven ist eine Enklave in der preußischen
Provinz Hannover. Die wichtigste Erweiterung des
Gebietes, nachdem dasselbe im übrigen mit den ım
Reichsdeputationshauptschluß von 1803 gemachten
Erwerbungen (8. 3) gegeben war, erfolgte durch den
Erwerb des Distriktes von Bremerhaven,
zu dem auf Veranlassung des Bürgermeisters Smidt
durch Vertrag mit Hannover vom 11. Januar 1827
der Grund gelegt und der durch spätere Verträge mit
Hannover und Preußen mehrfach vergrößert wurde.
Zuletzt erwarb Bremen durch Verträge mit Preußen
von 1904/5 gegen Austausch eines entsprechenden
Teiles seines Landgebietes ein Gebiet von ca. 587 ha,
das jedoch nur zu einem kleinen Teil (ca. 32 ha) zur
Erweiterung des Stadtgebietes von Bremerhaven, im
übrigen nur zu Hafen- und Schiffahrtszwecken ver-
wandt werden darf. Mit dieser Vergrößerung umfaßt
der Bezirk von Bremerhaveu jetzt 879 ha.
2. Das Staatsvolk.
$ 5. Einheimische und Fremde.
Die Bevölkerung des Staates betrug am 1. De-
zember 1907 276944 Personen. Nach ihrem Ver-
hältnis zum Staat gliedert sich diese Bevölkerung wie
in jedem Staat in Einheimische und Fremde,
bremische Staatsangehörige und Nicht-
bremer. Da in Bremen die politischen Rechte nicht
ohne weiteres allen Staatsangehörigen zustehen,