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Rahmen der laufenden Verwaltung hinausgehenden
oder in die Finanzen eingreifenden Verwaltungsakte.
Die laufende Verwaltung innerhalb des Rahmens des
Budgets besorgen die Deputationen.
Die Plenarversammlungen beider Körperschaften
finden getrennt statt. Zu gemeinschaftlicher Sitzung
treten sie nur bei der Förmlichkeit der Beeidigung
der Wahlmänner zur Senatswahl und der Einführung
eines neuen Senators zusammen. Die amtlichen Mit-
teilungen zwischen Senat und Bürgerschaft geschehen
schriftlich. Sofern sie nicht vertrauliche Gegenstände
betreffen, werden sie durch den Druck bekannt ge-
macht als „Verhandlungen zwischen Senat und Bürger-
schaft“ (gedruckt seit 1815). Als weitere Kommuni-
kationsmittel sind vertrauliche kommissarische Be-
sprechungen des Senats mit dem Bürgeramt oder
einem Ausschusse desselben vorgesehen.
$ 17. Die Deputationen insbesondere (Ges., die
Deputationen betreffend v. 1. Januar 1894).
Deputationen sind die aus Mitgliedern des Senats
und der Bürgerschaft bestehenden, zur Mitarbeit in
ihrem gemeinschaftlichen Wirkungskreis eingesetzten
Ausschüsse. Die Verfassung und die Verwaltungs-
praxis hält an dem Sprachgebrauch fest, daß nur
Mitglieder des Senats (mit einer unten zu er-
wähnenden Ausnahme) und der Bürgerschaft
Mitglieder einer Deputation sein können. Andere
Ausschüsse, die von Senatsmitgliedern und Bürgern
gebildet werden, bei denen letztere nicht oder doch
nicht sämtlich Mitglieder der Bürgerschaft zu sein
brauchen, werden als „Behörden“ den Deputationen
gegenübergestellt (z. B. die Behörde für Handels- und
Schiffahrtsangelegenheiten; die Behörde für das
Gewerbemuseum, in denen auch die Handels- bzw.
Gewerbekammer durch Mitglieder vertreten sind, u. a.).