Full text: Verfassung und Verwaltung der freien Hansestadt Bremen.

S 1. Geschichtliche Grundlagen. 
I. Äußere Entwicklung. Die freie Hanse- 
stadt Bremen hat sich aus einer unter bischöflicher 
Ägide gegründeten Stadt von kleinen Anfängen zu 
einer freien Reichsstadt des alten Deutschen Reiches 
und weiter zu einem Bundesstaat im neuen Deutschen 
Reiche entwickelt. Ihre Geschichte ist ein Teil der 
deutschen Geschichte, ähnlich verlaufend der anderer 
deutscher Reichsstädte und Territorien unter gleichen 
politischen und sozialen Einflüssen. 
Der angelsächsische Missionar Willehad, der 
im Jahre 787 von Karl dem Großen zum Bischof ge- 
macht wurde, erwählte die hier schon früher in bevor- 
zugter Lage an der Weser bestehende Niederlassung 
zum Bischofssitz. Als kirchlicher Mittelpunkt des 
Nordens gelangte das später zum Erzbistum erhobene 
Bremen unter den sächsischen Kaisern zu hoher Be- 
deutung. An die kirchliche Gründung schloß sich die 
städtische Entwicklung an. Als Geburtsurkunde 
der Stadt pflegt das von Otto dem Großen dem Erz- 
bischof im Jahre 965 verliehene Marktprivileg be- 
zeichnet zu werden, das die Grundlage städtischer 
Wirtschaft und Verfassung abgab. Für ihre weitere 
Entwicklung war der jungen Stadtgemeinde durch 
ihre Gründung und ihre Lage an der Weser, ein 
gutes Stück vom Meere entfernt, ein doppeltes Streben 
von der Natur mit auf den Weg gegeben: das nach 
politischer Unabhängigkeit und nach Freiheit der 
Schiffahrt auf der Weser. Um diese beiden beharrlioh 
Bollmann, Bremen. 1
	        
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