Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

144 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
Ubrigens ist die grundsätzliche Außerachtlassung der Entfernungsunter- 
schiede im Briefverkehr erst das Ergebnis der neuesten Entwickelung. 
Ursprünglich wurden sehr genaue Unterscheidungen gemacht, auch nach 
den Selbstkosten der einzelnen Strecken. Die letzteren Unterschiede 
fielen am ersten. Allmählich bat sich dann eine Abstufung nach Ent- 
fernungsstufen entwickelt, die schon einen sehr wesentlichen Schritt zur 
Beiseitelassung der Entfernungsunterschiede bedeutete. Daraus ist erst 
der grundsätzliche Verzicht auf Berücksichtigung der Entfernungsunter- 
schiede herausgewachsen. 
Die Postpaketbeförderung ist bis zu einer solchen Nichtberücksichti- 
gung der Entfernungsunterschiede nur bei der groben Masse der kleinen 
Sendungen gelangt, wobei dann wiederum ein engeres Gebiet mit nied- 
rigeren Sätzen ausgeschieden ist, um den Nahverkehr nicht zu sehr zu 
belasten. Bei schweren Paketen wird die Entfernung noch stufen weise 
berücksichtigt, da die Streckenkosten hier immerhin noch fühlbar werden. 
Auch der Gewichtsunterschied spielt im Postpaketverkehr noch eine 
wichtige Rolle; eine gänzliche Nichtbeachtung des verschiedenen Ge- 
wichts, das ja auf die Streckenkosten nicht unerheblich einwirkt, würde 
den herrschenden Anschauungen noch zu sehr entgegen sein, auch 
die Post, die mehr auf den Verkehr kleiner Gütermengen eingerichtet 
ist, zu sehr mit schweren Paketen belasten. Dagegen hat sich die 
frühere Berücksichtigung der Wertunterschiede im Postpaketverkehre 
in der Hauptsache nicht aufrecht erhalten lassen. Sie würde hier 
eine grobße Umständlichkeit und Erschwerung des Verkehrs bedeuten. 
und die Abstufung der Preise würde sich nur in so engen Grenzen 
bewegen können, dab mehr Arbeit als Vorteil daraus hervorgehen 
würce. 
Im Sonstigen Güterverkehr machen sich, wie schon bemerkt, die 
Wertunterschiede einigermaben bemerkbar, können aber nur klassen- 
weise berücksichtigt werden. Gewicht und Entfernung sind hier noch 
Vvon sehr großbem Einfluß auf die verhältnismäßig bedeutenden Strecken- 
kosten, das Gewicht wirkt seinerseits auch auf die Abfertigungskosten in 
deutlich erkennbarer Weise ein. Daher ist hier die Vereinheitlichung 
noch am wenigsten weit vorgeschritten. Die gröbere Annäherung an 
die Vereinheitlichung liegt bezüglich der Entfernung in denjenigen 
Tarifen vor, die nvicht mit jedem einzelnen Kilometer, sondern mit 
längeren, viele Kilometer umfassenden Strecken die Gesamtpreise steigern 
((„Zonentarif“). 
Der Gewichtsunterschied wird im Güterverkehr noch an der Hand 
größerer Gewichtseinheiten ausgiebig berücksichtigt. Dab die Abfertigungs- 
gebühr nicht nur mit dem Gewichte, sondern — z. B. in Deutschland 
und Osterreich — auch mit der Entfernung steigt, wäre innerlich nicht. 
gerechtfertigt, wenn der Satz für die Anfangsstrecke die Kosten der Ab-
	        
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