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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und
Gnade gewogen.
Hohenschwangau, den 14. Januar 1884.
Ludwig.
Dr. Frhr. v. K## Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilitzsch.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
1) die K en Reichsräth Der General-Sekretär,
e Kammer der räthe, ...
2)) die Kammer der Abgeordneten Ministerialrath v. Schlereth.
ergangen.
Nr. 501.
K. Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium.
Gemäß Ziff. I, 6 der Instruktion vom 28. September 1875 zur Ausführung des
Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom
13. Februar 1875 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 579) wird die im Centralblatte
für das Deutsche Reich vom Jahre 1883 S. 375 enthaltene Bekanntmachung des Reichs-
kanzlers vom 20. Dezember 1883 nachstehend veröffentlicht.
München, den 10. Januar 1884.
v. Maillinger. Frhr. v. Feilitzsch.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath von Schlereth.