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Für das Reich ist durch Gesetz vom 4. Juli 1868, das all-
jährlich erneuert wird, die Rechnungskontrolle gleichfalls der Ober-
rechnungskammer, die zu diesem Zwecke um einige Mitglieder ver-
stärkt wird und Rechnungshof des deutschen Reiches heißt, nach
Maßgabe der preußischen Vorschriften übertragen. Dasselbe gilt
für Elsaß-Lothringen und die Schutzgebiete.
Die gesetzgebenden Körperschaften haben gleichfalls zu prüfen,
ob dem Etat gemäß gewirtschaftet ist. Die Regierung hat daher
in Preußen nach Art. 104 Vl. den beiden Häusern des Land-
tages, im Reiche nach Art. 72 RV. dem Bundesrate und dem
Reichstage alljährlich Rechnung zu legen. Dabei bedienen sich die
gesetzgebenden Körperschaften gleichfalls der Mitwirkung der Ober-
rechnungskammer, bezw. des Rechnungshofes, indem ihnen die
Rechnungen mit deren Bemerkungen vorzulegen sind.
Etatsüberschreitungen können durch nachträgliche Genehmi-
gung der gesetzgebenden Körperschaften geheilt werden (Indem-
nität).
Im engsten Zusammenhange mit Budgetrecht und Rechnungs-
kontrolle steht das Staatsschuldenwesen.
Wirtschaftlich ist Aufnahme einer Anleihe ein Darlehns-
geschäft, übernahme einer Garantie eine Bürgschaft. Sie voll-
ziehen sich jedoch in vom Privatrechte abweichenden Rechtsformen,
die durch Art. 97 ff. EG. zum BGB. ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Aufnahme von Anleihen, die Üübernahme von Garantien kann
nach Art. 103 Vll., 73 RV. nur auf Grund eines Gesetzes er-
folgen. An sich nur Ermächtigung für die Regierung, das Rechts-
geschäft wahrzunehmen, enthält das Gesetz auch das Sonderrecht
für das betr. Rechtsgeschäft.
Die Anleihen werden in Inhaberpapiere zerlegt und börsen-
mäßig gehandelt. Der Gläubiger hat kein Kündigungsrecht und
kann sein Gläubigerrecht nur durch Verkauf zum Börsenkurse ver-
wirklichen. Staat und Reich tilgen die Anleihe allmählich nach
einem bestimmten Plane durch Auslosung einzelner Stücke zum
Parikurse oder durch Aufkauf an der Börse.
Durch Errichtung eines Staatsschuldbuches durch Gesetz vom
20. Juli 1883 mit Ergänzung vom 8. Juni 1891 und eines