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gelegt wurden. Am Abend des 5. November fand eine Sitzung der
Vertreter des Soldatenrates mit dem Gouvernement in Anwesen-
heit des Abgeordneten Noske und des Staatssekretärs Hauß mann
statt. Die Revolutionäre setzten ihre Forderung durch und am
5. November war das Schicksal der Revolution in Kiel zu
ihren Gunsten bereits endgültig entschieden.
In Berlin hatten unterdessen die linksradikalen Elemente auch
ihrerseits die letzten Maßnahmen getroffen, um ihre vier Jahre lang
gehegten Hoffnungen zu verwirklichen.
Am Sonnabend, dem 2. November fand in Neukölln eine Ver-
sammlung statt, an der Barth, Brühl, Däumig, Eckert, Franke,
Haase, Ledebour, Liebknecht, Neuendorf, Piek und Walz
teilnahmen. Der strategische Aufmarschplan wurde eingehend be-
sprochen, und wenn man berücksichtigt, daß für die gewaltsame Er-
hebung alles bis ins kleinste vorbereitet war — Lage der Groß-
betriebe, Kasernen, Kommandanturen, Polizeireviere, öffentliche Ge-
bäude, Waffensammellager, Kuriere, Nachrichtenstellen, Stoßtrupps,
Handgranatenkolonnen, Jugeinteilung, Führung, Flugblätterund Hand-
zettel —, so mutet es geradezu grotesk an, wenn noch heute der Versuch
gemacht wird, zu leugnen, daß die Revolution gemacht worden sei.
Der auf der Vertrauensmännerversammlung am 2. November
gefaßte Plan, am 4. November loszuschlagen, kam nicht zur Aus-
führung, da die revolutionären Obleute bei der Abstimmung sich da-
gegen entschieden. Es stimmten 19 für und 21 gegen die beabsichtigte
Aktion. Trotzbem konnte es keinem Zweifel unterliegen, daß die
Verhältnisse jetzt die linksradikalen Elemente vorwärts drängten.
Die Aktion war wohl verschoben, aber nicht aufgehoben.
9. Alle Maßnahmen zum Schutze des Privateigentums werden sofort vom
Soldatenrat festgesetzt.
10. Es gibt außer Dienst keine Vorgesetzten mehr.
11. Unbeschränkte persönliche Freihelt jedes Mannes von Beendigung des
Dienstes bis zum Beginn des nächsten Dienstes.
12. Offiziere, die sich mit den Maßnahmen des jetzt bestehenden Soldaten-
rates einverstanden erklären, begrüßen wir in unserer Mitte. Alles übrige hat
ohne Anspruch auf Versorgung den Dienst zu qutttieren.
13. Jeder Angehörige des Soldatenrates ist von jeglichem Dienst zu befreien.
14. Sämtliche in Zukunft zu treffenden Maßnahmen sind nur mit Zu-
stimmung des Soldatenrates zu treffen.