Full text: Das Legitimitätsprincip.

IX. 
Stahl's Lehre von der Legitimität. 
— — —— — 
Längere Zeit nachdem der Sieg nationaler und politischer 
Forderungen über das Legitimitätsprincip und die in dasselbe 
übergegangenen Theorien auf einem großen Theile des euro- 
päischen Continents entschieden war, erhielt die Lehre von der 
göttlichen Institution des Staats, von der Legitimität als einer 
halb übernatürlichen Eigenschaft der Herrscher und vom mon- 
archischen Princip als dem staatsrechtlichen Inhalte des legi- 
timen Monarchenrechts einen neuen Aufschwung durch Stahl. 
Noch war in Deutschland der Kampf zwischen den An- 
hängern des Constitutionalismus und dem alten, mehr sich 
selbst beschränkenden als durch rechtliche Institutionen be- 
schränkten Königthum nicht entschieden, als Stahl mit einer 
Lehre wieder auftrat, die, wenngleich in den westeuropäischen 
constitutionell regierten Staaten zu Falle gekommen, noch in 
Deutschland selbst, vor allem in Preußen, praktische Resultate 
zu gewähren versprach. Klarer wie irgendeiner seiner Vor- 
gänger hat Stahl die Lehre von der Legitimität entwickelt und 
damit den Anhängern der Autorität für lange Zeit das 
Schlagwort geliefert, mit welchem sie den Verehrern der Ma- 
jorität entgegentraten. Mit größerm Bewußtsein als vor 
Brockhaus, Legitimitätsprinci. 11
	        
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