Full text: Das Legitimitätsprincip.

X. 
Stahl's Lehre von dem monarchischen Princip. 
  
Wie in Stahl's Lehre von dem Rechtsgrunde des Staats 
und der Staatsgewalt zwei einander ausschließende Anschau- 
ungen unvermittelt sich gegenüberstehen, so tritt uns auch in 
denjenigen Theilen der Stahl'schen Staatslehre, welche die 
brennenden Tagesfragen berühren, vor allem in der Dar- 
stellung der Repräsentativverfassung und in der Entwickelung 
des monarchischen Princips, eine eigenthümliche Mischung von 
klarer Erkenntniß des Staatsrechts und der modernen Ver- 
fassungen und von mehr oder weniger willkürlichen Ein- 
schränkungen der aufgestellten Begriffe entgegen. Nur erfolgen 
hier die Abweichungen von den eigenen Grundprincipien we- 
niger zu Gunsten der göttlichen Institution des Staats als 
im Interesse der monarchischen Gewalt und des Adels. 
Auch hier geht Stahl von einer durchaus zutreffenden 
Definition aus; die Bestimmung der reichsständischen Ver- 
fassung ist ihm die politische Freiheit, und zwar verlangt er 
eine solche vom Staat als einem sittlichen Reiche; denn dieses 
fordere, daß der Gehorsam gegen die Macht des Staats, 
welche das Königthum am entschiedensten darstelle, „frei, 
selbständig, innerlich“"“ sei, wie dies persönlichen, sittlichen
	        
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