Full text: Das Legitimitätsprincip.

XIII. 
Die Heilung der Msurpation durch inter- 
nationale Anerkennung. 
  
Obgleich es in der Erbmonarchie nur Eine Legitimität 
und nur Eine Legitimation der Illegitimität geben kann, so ist 
die Meinung doch weit verbreitet, daß die Anerkennung von 
seiten der auswärtigen, besonders der Großmächte, die Usur- 
pation legitimiren könne. Auch läßt sich nicht leugnen, daß 
die großen internationalen Friedensschlüsse seit dem 17. Jahr- 
hundert, ferner die Lehre von dem europäischen Gleichgewicht, 
besonders aber die Geschichte seit dem Sturze Napoleon's den 
Glauben an die Richtigkeit einer solchen Meinung zu recht- 
fertigen scheinen. Der Wiener Congreß hatte zwar behauptet, 
die Herrschaftsberechtigung der europäischen Fürsten ruhe auf 
ihrer Legitimität; aber in Wahrheit galten die Fürsten doch 
nur deshalb für legitim und herrschaftsberechtigt, weil sie vom 
Wiener Congreß dafür erklärt worden waren. Es war also 
thatsächlich die internationale Anerkennung gewesen, welche der 
neuen Ordnung Europas trotz der vielen in ihr enthaltenen 
Rechtsverletzungen den Charakter der Legitimität verlieh. Dann 
hat die neuere Zeit mehrere Beispiele dafür geliefert, wie 
werthvoll die Anerkennung des Auslandes einem Usurpator
	        
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