Full text: Das Legitimitätsprincip.

III. 
Die Perrschaft des Tegitimitätsprincips. 
  
Alle Vortheile, welche das consequent verwirklichte und 
von den europäischen Hauptmächten garantirte Legitimitäts- 
princip seiner Jdee nach dem Rechtsfrieden unsers Welttheils 
zu bringen geeignet schien, wurden durch den Preis aufge- 
wogen, um welchen die Herrschaft des Legitimitätsprincips 
allein erkauft werden konnte: die unbedingte rücksichtslose 
Aufrechthaltung des Legitimitätsprincips würde nämlich die 
auf Grund desselben errichtete Rechtsordnung schlechthin un- 
abänderlich gemacht haben. 
So wenig nun ein Zweifel darüber bestehen kann, daß 
jede Rechtsordnung, um ihre Aufgabe erfüllen zu können, den 
höchstmöglichen Grad der Unerschütterlichkeit jedem gewalt- 
thätigen Angriffe oder Umsturzversuche gegenüber besitzen müsse, 
so wenig darf doch angenommen werden, eine Rechtsordnung 
müsse unabänderlich sein. Vielmehr wird die Unerschütterlich- 
keit des Rechts gerade dadurch gesichert, daß letzteres auf eine 
bestimmte, in demselben vorgesehene und durch dasselbe sanctio- 
nirte Weise abgeändert werden kann. Die Unerschütterlichkeit 
der Rechtsordnung darf nicht als die ewige Dauer dieser und
	        
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