Full text: Staats- und Verwaltungsrecht der freien und Hansestadt Lübeck.

108 Fünfter Abschnitt. 
100 Mk. Reinertrag geschätzten Grundbesitz bewirtschaften *). 
Zur Wählbarkeit ist unter anderem Besitz des lübeckischen 
Bürgerrechts erforderlich. Zu den Kosten der Landwirt- 
schaftskammer leistet die Staatskasse einen durch Rat- und 
Bürgerschluß zu bestimmenden Beitrag, im übrigen und soweit 
sie nicht durch etwaige anderweitige Einnahmen gedeckt 
werden, werden sie auf alle Wahlberechtigten nach dem Ver- 
hältnis des amtlich ermittelten Reinertrages der von ihnen 
bewirtschafteten Grundstücke verteilt, die Umlagen sollen in- 
des !/a vom Hundert des Grundsteuerreinertrages nicht über- 
steigen. — Soweit der Staat selbst als Unternehmer oder Ver- 
pächter in der Land- und Forstwirtschaft auftritt, werden 
seine Interessen durch das Finanzdepartement wahrgenommen. 
Drittes Kapitel. 
8 31. 
Finanzwesen. 
Was die Verwaltung des Staatsvermögens anbetrifft, so 
sind die hierfür geltenden Grundsätze der Verfassung, ins- 
besondere hinsichtlich der Mitwirkung der Bürgerschaft und 
des Bürgerausschusses bereits oben S. 16f., 8.39. und 8. 45 f. 
mitgeteilt worden. Die oberste Behörde für die Verwaltung 
des Finanzvermögens des Staates ist das aus vier Senatoren 
und zehn bürgerlichen Deputierten bestehende Finanzdeparte- 
ment, das, seit 1813 bestehend, die frühere Kämmerei in sich 
aufgenommen hat und sich in der ersten Zeit seines Bestehens 
hauptsächlich mit der Ordnung des Schuldenwesens zu be- 
schäftigen hatte. Dem Finanzdepartement liegt die Vertretung 
des Staatsfiskus ob. Zu seinem Geschäftsbereiche gehört die 
Schuldenverwaltung, die Verwaltung der regelmäßig in Zeit- 
pacht vergebenen Stadtgüter und die der Forsten **), die Aus- 
*, Die erstmalige Wahl der Mitglieder der Landwirt- 
schaftskammer ist indes gemäß $ 22 des Gesetzes durch den 
Bürgerausschuß vorgenommen worden. 
**) Außer den Staatsforsten verwaltet das Finanzdeparte- 
ment gemäß den: Rat- und Bürgerschluß vom 26. Mai 1873- 
auch die Forsten des St. Johannis-Jungfrauenklosters.
	        
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