Full text: Staats- und Verwaltungsrecht der freien und Hansestadt Lübeck.

Die Organisation des Staates. 55 
mission wird innerhalb acht Tagen, nachdem er eingereicht 
oder nachdem der etwaige Vermittlungsvorschlag verworfen 
worden ist, in der Versammlung des Senates, in Gegenwart 
des Bürgerausschusses, von dem den Vorsitz führenden Bürger- 
meister eröffnet und verlesen; er gilt sodann als Rat- und 
Bürgerschluß *). 
Fünftes Kapitel. Die Behörden. 
8 18. 
1. Die aus Senatoren und Bürgern bestehenden 
Behörden. 
Weder durch die Verfassung noch durch ein anderes Ge- 
setz ist die Organisation der Behörden im lübeckischen Staate 
allgemein geregelt. Ihre Existenz wird vorausgesetzt und er- 
scheint bei dem Gange, den die Entwicklung der Verwaltung 
genommen hat, heute selbstverständlich. Es muß indes daran 
erinnert werden, daß ursprünglich nicht nur die Leitung der 
äußeren Angelegenheiten, sondern auch die gesamte innere 
Verwaltung ausschließlich Sache des Rates war. Eine schärfere 
Gliederung in einzelne Behörden ergab sich von selbst mit 
der zunehmenden Beteiligung der Bürger an der Verwaltung 
(vgl. oben S. 1ff.): sie konnte nur in einer Mitwirkung der 
Bürger in besonderen Organen, in Behörden, zum Ausdruck 
kommen. Diese Beteiligung „bürgerlicher Deputierter“ an 
der Verwaltung wurde unter der Geltung des Rezesses von 
1669 mehr und mehr üblich, so daß sie, als die alte Verfassung 
von denen des Jahres 1848 abgelöst wurde, als ein anerkannter 
Grundsatz angesehen werden durfte. Dem Rate allein ver- 
blieben nur die Rechtspflege und die Polizei, und das hat 
sich, abgesehen davon, daß die ordentliche Rechtsprechung 
*, Dies Verfahren hat bisher nur einmal stattgefunden, 
und zwar aus Anlaß der Meinungsverschiedenheit zwischen 
dem Senate und der Bürgerschaft über die Frage der Deckung 
des Kehlbetrages im Budgetentwurfe für das Rechnungsjahr 
1895/96. Die Kommission entschied damals im Sinne des 
Senates. Vgl. Protokoll der Bürgerschaft vom 13. Mai 1896, 
V.d.S. mit d. B. 1895, und Bruns, Verfassungsgeschichte 
des Lübeckischen Freistaaates 1848—1898, S. 94.
	        
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