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zu beziehen, der auch in einer Urkunde von 1557 „der
edle“ heißt, während die Mannen „die ehrbaren“ heißen.
„Ehedem, sagt der alte Franck,!) haben alle
Evelleute Baronen geheißen, daher sie noch jetzt (1754)
aus den Kanzleien „Ehrbare, Liebe Getreue,
geehrte Baronen“ genannt werden. Man hat
Ursache gehabt, das Wort Ehre dabei zu setzen, weil
„baren“ mit der Zeit ein Schimpfwort geworden,
wie man noch zu Rostock und Lüneburg findet“ Den
Titel „Ehrbar“ erhielt aber auch aus der fürstlichen
Kanzlei der Magistrat zu Rostock. An die unchargirten
bürgerlichen Gutsbesitzer ward geschrieben mit dem Tikel:
„Ehrsame Liebe Getreur.“ Der Titel „Getreuc,“
der auf die Lehnseigenschaft dentet, war gemeinsam.
Noch nach der Ueberweisung der drei Klöster
an die Landschaft (1572) heißt es in dem zwischen
den Herzogen von Mecklenburg und der Stadt Rostock
1573 geschlossenen Erbvertrage: „sollen und wollen
gleich andern Meckleuburgischen Mannen
und Städten 4c.“ — selbst damals bieß es noch
nicht edle Mannen, Evelleute, und doch behaupten die
mecklenburgischen aveligen Ritter noch heut zu Tage,
vaß die Klöster nur Edelleuten überwiesen sein sollen.
Die mecklenburgischen Mannen, adelige sowohl als
bürgerliche, bilreten beim Landesaufgebot, indem sie
von ibren Gütern Nitterpferde stellten, einen ritterlich
gerüsteten Rriterstand, der später auch wieder Ritlerschaft
genannt wurde: aus der Musterung dieser
1) 7,. 7.