Volltext : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

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zu  beziehen,  der  auch  in  einer  Urkunde  von  1557  „der
edle“  heißt,  während  die  Mannen  „die  ehrbaren“  heißen.
  „Ehedem,  sagt  der  alte  Franck,!)  haben  alle
Evelleute  Baronen  geheißen,  daher  sie  noch  jetzt  (1754)
aus  den  Kanzleien  „Ehrbare,  Liebe  Getreue,
geehrte  Baronen“  genannt  werden.  Man  hat
Ursache  gehabt,  das  Wort  Ehre  dabei  zu  setzen,  weil
„baren“  mit  der  Zeit  ein  Schimpfwort  geworden,
wie  man  noch  zu  Rostock  und  Lüneburg  findet“  Den
Titel  „Ehrbar“  erhielt  aber  auch  aus  der  fürstlichen
Kanzlei  der  Magistrat  zu  Rostock.  An  die  unchargirten
bürgerlichen  Gutsbesitzer  ward  geschrieben  mit  dem  Tikel:
  „Ehrsame  Liebe  Getreur.“  Der  Titel  „Getreuc,“
  der  auf  die  Lehnseigenschaft  dentet,  war  gemeinsam.
  Noch  nach  der  Ueberweisung  der  drei  Klöster
  an  die  Landschaft  (1572)  heißt  es  in  dem  zwischen
den  Herzogen  von  Mecklenburg  und  der  Stadt  Rostock
1573  geschlossenen  Erbvertrage:  „sollen  und  wollen
gleich  andern  Meckleuburgischen  Mannen
und  Städten  4c.“  —  selbst  damals  bieß  es  noch
nicht  edle  Mannen,  Evelleute,  und  doch  behaupten  die
mecklenburgischen  aveligen  Ritter  noch  heut  zu  Tage,
vaß  die  Klöster  nur  Edelleuten  überwiesen  sein  sollen.

Die  mecklenburgischen  Mannen,  adelige  sowohl  als
bürgerliche,  bilreten  beim  Landesaufgebot,  indem  sie
von  ibren  Gütern  Nitterpferde  stellten,  einen  ritterlich
gerüsteten  Rriterstand,  der  später  auch  wieder  Ritlerschaft
  genannt  wurde:  aus  der  Musterung  dieser

1)  7,.  7.