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freie Leute, die sind gleich an Vuße und
Wehrgeld.“ Der Ehrenunterschied zwischen hohem
und niederm Adel findet sich erst von der Zeit an, wo
man überhaupt die demsche Hauptwissenschaft, die der
Titulaturen, zu cultiviren anfing. Noch im dreizehnten
Jahrhundert nannten sich die Landesberrn in Mecklenburg
und zwar, wie erwähnt, nur diese: „edle
Minner, viri nobiles,“ später erst 1136 im Erbhuldigungsbrief,
der den „strengen, tüchtigen
und ehrsamen Mannen, Städten und
Einwohnern“ ertheilt wurde, nannten sie sich schon:
„edle, hochgeborne Herren und Fürsten.“
Selbst die Kaiser hießen damals nur noch: „Kaiserliche
Gnaden,“ bis Carl V. den Titel „Majestät“ aus dem
ceremoniösen Spanien aufbrachte. Der König von
Frankreich hieß damals „Königliche Würde.“ Die
Worte Adel, Edel-Mann kamen, wie gesage, in
Mecklenburg vom dreizehnten Jahrhundert bis in's sechszehnte
Jahrhundert nicht vor, es gab nur Mannen,
gestrenge, nicht edle Mannen. Nicht der Stand der
Ritter, die Ritterschaft des Mittelalters, war kraft des
Standes zum ausschließlichen Erwerb der Lehngüter berechtigt,
sondern die Gesammtheir der Gutsbesitzer, der
Mannen. Es gab drei Stände, die seit dem funfzehnten
Jahrhundert ausgebilder hervortreten: 1) die
Prälaten, 2) die Mannen, die Mannschaft
und 3) die Städ te. In einer Urkunde von 1554
heißt es: „edle, ehrenfeste und ehrsame,“ aber
„edle“ scheint auf den vom Kaiser 1530 baronisirten
Maltzan, „Freiherrn auf Wartenberg," sich