Full text : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

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freie  Leute,  die  sind  gleich  an  Vuße  und
Wehrgeld.“  Der  Ehrenunterschied  zwischen  hohem
und  niederm  Adel  findet  sich  erst  von  der  Zeit  an,  wo
man  überhaupt  die  demsche  Hauptwissenschaft,  die  der
Titulaturen,  zu  cultiviren  anfing.  Noch  im  dreizehnten
Jahrhundert  nannten  sich  die  Landesberrn  in  Mecklenburg
  und  zwar,  wie  erwähnt,  nur  diese:  „edle
Minner,  viri  nobiles,“  später  erst  1136  im  Erbhuldigungsbrief,
  der  den  „strengen,  tüchtigen
und  ehrsamen  Mannen,  Städten  und
Einwohnern“  ertheilt  wurde,  nannten  sie  sich  schon:
„edle,  hochgeborne  Herren  und  Fürsten.“
Selbst  die  Kaiser  hießen  damals  nur  noch:  „Kaiserliche
Gnaden,“  bis  Carl  V.  den  Titel  „Majestät“  aus  dem
ceremoniösen  Spanien  aufbrachte.  Der  König  von
Frankreich  hieß  damals  „Königliche  Würde.“  Die
Worte  Adel,  Edel-Mann  kamen,  wie  gesage,  in
Mecklenburg  vom  dreizehnten  Jahrhundert  bis  in's  sechszehnte
  Jahrhundert  nicht  vor,  es  gab  nur  Mannen,
gestrenge,  nicht  edle  Mannen.  Nicht  der  Stand  der
Ritter,  die  Ritterschaft  des  Mittelalters,  war  kraft  des
Standes  zum  ausschließlichen  Erwerb  der  Lehngüter  berechtigt,
  sondern  die  Gesammtheir  der  Gutsbesitzer,  der
Mannen.  Es  gab  drei  Stände,  die  seit  dem  funfzehnten
  Jahrhundert  ausgebilder  hervortreten:  1)  die
Prälaten,  2)  die  Mannen,  die  Mannschaft
und  3)  die  Städ  te.  In  einer  Urkunde  von  1554
heißt  es:  „edle,  ehrenfeste  und  ehrsame,“  aber
„edle“  scheint  auf  den  vom  Kaiser  1530  baronisirten
Maltzan,  „Freiherrn  auf  Wartenberg,"  sich