Vereinigte Staaten von Nordamerika. 571
Sektion 1996.
Wer aus dem Heeres= oder Marinedienst desertiert und nicht wieder
dahin zurückkehrt, verwirkt sein Bürgerrecht und seine Befugnis
Bürger zu werden, und solche Deserteure sollen für immer als unfähig
gelten, eine von den Vereinigten Staaten bezahlte Stellung zu erhalten,
ein Vertrauensamt zu bekleiden oder die Rechte eines Bürgers auszu-
üben.
Sektion 1998.
Wer aus dem Heeres- oder Marinedienst der Vereinigten Staaten
desertiert, oder wer nach rechtmäßiger Anwerbung sich der Juris=
diktion des Bezirks entzieht, in welchem die Anwerbung stattgefunden
hat, oder sich aus den Vereinigten Staaten wegbegibt, in der Absicht,
sich der gesetzmäßig angeordneten Aushebung für den Militär= oder
Marinedienst zu entziehen, ist den in Sektion 1996 erwähnten Strafen
und Bußen verfallen.
Sektion 1999.
Da die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit bei allen Völkern
gilt und als natürliches Recht unentbehrlich ist für den Genuß von Leben
und Freiheit und dem Streben nach Glück, in Erwägung, daß die Re-
gierung der Vereinigten Staaten in Anerkennung dieses Rechts die Aus-
wanderer aller Staaten in freiester Weise aufgenommen und ihnen das
Bürgerrecht verliehen hat, in fernerer Erwägung, daß behauptet wird,
solche Bürger Amerikas seien samt ihren Nachkommen Untertanen
fremder Staaten und deren Regierungen Treue schuldig, in endlicher
Erwägung, daß die Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens eine
sofortige endgültige Zurückweisung dieser beanspruchten Treuepflicht
gegenüber dem Ausland fordert: so wird jede Erklärung, Anweisung,
Meinung, Aufforderung, Entscheidung, die die Entlassung versagt, be-
schränkt, beeinträchtigt oder in Frage stellt, von welcher Behörde in den
Vereinigten Staaten sie auch ausgehen mag, als unvereinbar erklärt mit
den grundlegenden Rechten dieses Staates.
Sektion 2166.
Jeder Ausländer im Alter von 21 Jahren und darüber, der sich in
das ordentliche Heer der Vereinigten Staaten oder als Freiwilliger hat
einreihen lassen, und einen ehrenvollen Abschied erhalten hat, ist auf
seinen Antrag hin in den Vereinigten Staaten zu naturalisieren, ohne
jede vorgängige Erklärung seiner Naturalisationsabsicht. Man soll von
ihm nicht den Nachweis eines längeren als einjährigen Aufenthalts in
den Vereinigten Staaten vor seinem Aufnahmeantrage verlangen, und
der Gerichtshof, der über die Aufnahme zu entscheiden hat, soll außer dem
vom Gesetz vorgeschriebenen Aufenthaltsnachweis und dem Nachweis