Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

572 Ausländische Gesetzgebung. 
seines guten Leumunds es bei dem Nachweis eines ehrenvollen Ab- 
schiedes aus dem Heeresdienst der Vereinigten Staaten bewenden lassen. 
Sektion 2169. 
Die Bestimmungen dieses Titels sollen auf freie, fremde Personen 
weißer Rasse, auf Fremde afrikanischer Geburt und Personen afrikanischer 
Abstammung Anwendung finden. 
Sektion 2170. 
Kein Ausländer soll als Bürger aufsgenommen werden, der nicht un- 
mittelbar vor seiner Aufnahme während 5 Jahren ununterbrochen in 
den Vereinigten Staaten gewohnt hat. 
Sektion 2171. 
Kein Ausländer, der Angehöriger, Bürger oder Untertan eines Landes, 
Staates oder Herrschers ist, mit dem die Vereinigten Staaten im Zeit- 
punkt seiner Bewerbung im Kriege stehen, soll als Bürger der Vereinigten 
Staaten zugelassen werden. 
Sektion 2172. 
Die Kinder von Personen, welche in Anwendung eines Gesetzes 
der Vereinigten Staaten regelmäßig naturalisiert worden sind, oder die 
vor Erlaß irgend eines Gesetzes über diesen Gegenstand durch die gesetz- 
gebenden Behörden der Vereinigten Staaten Bürger irgend eines der 
Staaten nach dessen Gesetzen geworden sind, sollen, wenn sie im Zeit- 
punkt der Naturalisation ihrer Eltern noch nicht 21 Jahr alt waren und 
in den Vereinigten Staaten wohnen, als Bürger der Vereinigten Staaten 
angesehen werden, und die Kinder von Personen, die Bürger der Ver- 
einigten Staaten sind oder waren, sollen, obschon außerhalb der Grenzen 
und der Jurisdiktion der Vereinigten Staaten geboren, als ihr Bürger 
angesehen werden. Doch soll keine Person, die vormals von irgend einem 
Staat verbannt worden ist, als Bürger zugelassen werden, es 
sei denn mit Zustimmung des Staates, in dem diese Person verbannt 
wurde. 
Sektion 2174. 
Jeder Seemann fremder Staatsangehörigkeit, welcher vor einem 
zuständigen Gericht seine Absicht erklärt, Bürger der Vereinigten Staaten 
werden zu wollen, und der nach dieser Erklärung während drei Jahren 
an Bord eines Handelsschiffs der Vereinigten Staaten gedient hat, 
kann auf seinen Antrag an ein zuständiges Gericht und auf die Vorweisung 
eines Zeugnisses über seine Entlassung und gute Aufführung während 
jener Zeit, in Verbindung mit einem Zeugnis über die Erklärung seiner 
Naturalisationsabsicht als Bürger der Vereinigten Staaten aufgenommen 
werden. Jeder Seemann fremder Staatsangehörigkeit soll, nachdem er
	        
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