Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Vereinigte Staaten von Nordamerika. 573 
seine Absicht, Bürger der Vereinigten Staaten werden zu wollen, erklärt 
und die erwähnte dreijährige Dienstzeit beendet hat, als Bürger der 
Vereinigten Staaten gelten, soweit es sich um die Bemannung und den 
Dienst an Bord irgend eines Handelsschiffes der Vereinigten Staaten 
handelt, trotz gegenteiliger Bestimmungen irgend welcher Art in irgend 
welchen Bestimmungen des Kongresses. Doch soll ein Seeinann in dieser 
Lage, nachdem er seine Absicht erklärt hat, Bürger werden zu wollen, in 
allen Fällen, in denen ein amerikanischer Bürger schutzberechtigt ist, als 
solcher angesehen werden. 
Gesetz vom 26. Juli 1894. 
Jeder Ausländer im Alter von 21 Jahren und darüber, der für die 
Kriegs- oder Handelsmarine der Vereinigten Staaten angeworben ist, 
und dort 5 aufeinanderfolgende Jahre gedient hat, und einen ehrenvollen 
Abschied erhalten hat, ist auf seinen Antrag in den Vereinigten Staaten 
zu naturalisieren, ohne jede vorgängige Erklärung seiner Naturalisations= 
absicht. Dem ihn naturalisierenden Gerichtshof soll zum Nachweis seines 
guten Leumundes der Nachweis seines Dienstes in der Kriegs= oder 
Handelsmarine und seines ehrenvollen Abschiedes genügen. 
Gesetz vom 29. Juni 1906 mit den Abänderungen der Novellen 
vom 4. März 1909 und 25. Juni 1910. 
(In Kraft seit 27. September 1906.) 
Senat und Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Nord- 
amerika, im Kongreß versammelt, erlassen nachfolgendes Gesetz: 
Sektion 1. 
Die Bezeichnung des Einwanderungsbureaus im Handels- und 
Industriedepartement wird hiermit abgeändert in die Bezeichnung 
„Einwanderungs= und Naturalisationsbureau". Dieses Bureau steht 
unter Leitung und Kontrolle des Sekretärs für Handel und Industrie, 
und ist künftig mit allen die Naturalisation von Ausländern betreffenden 
Angelegenheiten betraut. Die Aufgabe des erwähnten Bureaus besteht 
darin, zum Gebrauch für die verschiedenen Einwanderungsstellen auf 
dem Gebiet der Vereinigten Staaten Kontrollen zu führen, in welche 
die Einwanderungskommissäre von der Annahme dieses Gesetzes an hin- 
sichtlich jedes einzelnen Ausländers, der in den Vereinigten Staaten an- 
kommt, die Eintragung des Namens, Alters und Berufes, der näheren 
Personalien (Größe, Gesichtsfarbe, Farbe des Haares und der Augen), 
des Geburts-= und letzten Wohnortes, des voraussichtlichen Wohnortes in
	        
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