Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Vereinigte Staaten von Nordamerika. 579 
Sektion 24 
(bestimmt, daß niemand für Vergehen, die sich nach den Bestimmungen 
dieses Gesetzes ergeben, bestraft werden darf, wenn nicht innerhalb 
5 Jahren eine förmliche Anklage oder Anzeige gegen ihn erstattet wird). 
Sektion 25. 
Für die Verfolgung aller Vergehen gegen die Naturalisations- 
gesetze der Vereinigten Staaten, welche vor dem Inkrafttreten dieses 
Gesetzes begangen sind, bleiben die bestehenden Naturalisationsgesetze 
in Kraft. 
Sektion 26. 
Die Sektionen 2165, 2167 und 2173 der Revised Statutes der 
Vereinigten Staaten von Amerika und Sektion 39 des Kapitels 1012 
der Statutes at Large der Vereinigten Staaten von Amerika des Jahres 
1903, sowie alle Gesetze oder Teile von Gesetzen, welche den Bestim- 
mungen dieses Gesetzes widersprechen, werden hiermit aufgehoben. 
Sektion 27 
(enthält die Schemata der für die Erwerbung der Naturalisation bei- 
zubringenden Papiere, sowie ein Formular der Naturalisationsurkunde). 
Sektion 28. 
Der Sekretär des Handels- und Industriedepartements wird er- 
mächtigt, zur gehörigen Ausübung der verschiedenen Bestimmungen 
dieses Gesetzes, die nötigen Verordnungen und Reglements zu erlassen. 
Beglaubigte Abschriften von allen Papieren, Dokumenten, Bürger- 
briefen und Gerichtsprotokollen, welche nach Vorschrift dieses Gesetzes 
gebraucht, eingereicht, registriert oder aufbewahrt werden müssen, sind 
als Beweismittel gleich wie die Originale in allen Gerichtsverhandlungen 
gemäß diesem Gesetz und in allen Fällen zuzulassen, in denen ihre Originale 
zuzulassen wären. 
Sektion 29. 
Zur Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes wird aus solchen 
Geldern des Staatsschatzes der Vereinigten Staaten, die nicht bereits 
zu anderen Zwecken bestimmt sind, eine Summe von hunderttausend 
Dollars bewilligt. Diese Anweisung ist für die in diesem Gesetz erwähnten 
Zwecke bis zum 30. Juni 1907 vollständig auszuzahlen, und es sollen die 
Bestimmungen der Sektion 3679 der Revised Statutes der Vereinigten 
Staaten auf diese Anweisung nicht Anwendung finden. 
Sektion 30. 
Bei der Einbürgerung von Nichtbürgern, welche den Vereinigten 
Staaten dauernde Untertanenpflicht schulden und sich in jedem Staate 
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