580 Ausländische Gesetzgebung.
oder organischen Territorium der Vereinigten Staaten niederlassen dürfen,
haben alle anwendbaren Bestimmungen der Naturalisationsgesetze der
Vereinigten Staaten Anwendung zu finden, jedoch mit folgenden Ein-
schränkungen: Der Bewerber braucht auf seine Untertanenpflicht, die
er einem auswärtigen Staate schuldet, nicht zu verzichten; die Erklärung
seiner Absicht, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, muß min-
destens zwei Jahre vor seiner Einbürgerung eingereicht werden und die
Niederlassung im Bereich der Rechtsprechung der Vereinigten Staaten
soll dank solcher dauernden Untertanenpflicht als Niederlassung in den
Vereinigten Staaten, im Sinne der fünf Jahrs-Niederlassungsklausel des
geltenden Rechts angesehen werden.
Sektion 31.
Dieses Gesetz tritt neunzig Tage nach dem Datum seiner Annahme
in Kraft: mit der Bedingung jedoch, daß die Sektionen 1, 2, 28 und 29
sogleich nach seiner Annahme in Kraft treten.
Hierzu sind Ausführungsbestimmungen „Naturalization-Regu-
lations“ ergangen, deren letzte hier bekannte Fassung vom 11. November
1911 stammt.
Gesetz vom 29. Juni 1906.
Sektion 1.
Naturalisationsurkunden, welche nach dem am 3. März 1903 ge-
nehmigten Gesetz ausgestellt worden sind, und welche nicht angeben, daß
die dieselben ausstellenden Gerichte den Erfordernissen der Sektion neun-
unddreißig des erwähnten Gesetzes genügt haben, die aber im übrigen
gesetzmäßig ausgestellt sind, werden hiermit als ebenso rechtskräftig er-
klärt, als wenn sie der genannten Sektion genügt hätten: vorausgesetzt
jedoch, daß in solchen Fällen Gesuche um neue Naturalisationsurkunden
eingereicht werden, und falls diese nach Erfüllung der Bedingungen
des erwähnten Gesetzes von 1903 bewilligt werden, so sollen sie rück-
wirkende Kraft haben in dem Sinne, daß das Bürgerrecht als am Datum
der mangelhaften Einbürgerungsurkunde erworben gelten soll.
Sektion 2.
Alle die Naturalisation betreffenden Gerichtsprotokolle, alle decla-
rations of intention und alle Naturalisationsurkunden, welche bei oder
von dem Kriminalgericht von Cook County, Illinois, ausgenommen,
registriert oder ausgestellt worden sind, sollen in jeder Beziehung als von
einem Gericht ausgenommen, registriert oder ausgestellt gelten, welches