Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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von einem Jahr seit Aushändigung 
der E. 134; Kosten der E. 164. 
Ernährungsfähigkeit als Erfordernis 
der Einbürgerung 57, 66. 
Ersatzkommissionen, Zeugnisse der 
E. 124. " 
Ersatzreserve, Entlassung von Ersatz- 
reservisten 127; Fahnenflucht 139. 
Erwerb der Staats= und Reichsange- 
hörigkeit durch Gebietsabtretung 17; 
durch Option 20; durch Abstammung 
24—27; durch Legitimation 31 ff.; 
durch Verheiratung 36 ff.; durch 
Einbürgerung 57 ff.; durch An- 
sdtellung 80 ff. 
Erwerb einer ausländischen Staats- 
angehörigkeit 135, 155 ff. 
Fahnenflucht, Verlust der Staats- 
angehörigkeit durch F. 138. 
Familienglieder im armenrechtlichen 
Sinne 54. 
Festnahme 131. 
Findelkinder, Staatsangehörigkeit der 
F. 23, 30; für F. in den Schutz- 
gebieten gilt § 4 nicht 31, 153. 
Fimland, Erwerb und Verlust der 
Staatsangehörigkeit s. Rußland II. 
Flotte s. Marine. 
Formulare für Heimatscheine und 
Staatsangehörigkeitsausweise Anl. 1 
Frankfurt a. M., früheres Indigenats- 
recht 151. 
Frankreich, Staatsangehörigkeitser- 
werb durch Geburt im Inland 26; 
durch Option 27; Verzicht auf den- 
selben 26; französische Witwe eines 
Ausländers 38; Volljährigkeit 61; 
Erwerb einer fremden Staats- 
angehörigkeit durch einen minder- 
jährigen Franzosen 65; Friedens- 
vertrag vom 10. Mai 1871 (Gebiets- 
abtretungen) 102 und Anl. 19; 
Praxis der „Übernahme“ 106:; 
Legitimation unehelicher Kinder 
113; Befreiung von Beibringung 
der Trauerlaubnisscheine 116; Er- 
werb und Verlust der Staats- 
angehörigkeit II. 
Französisches Zivilrecht, uneheliche 
Kinder 29; durch Anerkennung des 
  
Alphabetisches Register. 
Vaters erwirbt das uneheliche Kind 
dessen Staatsangehörigkeit 29; keine 
Rückwirkung der Legitimation 35; 
Legitimation durch Verfügung der 
Staatsgewalt unbekannt 33; fran- 
zösische Witwe eines Ausländers 33. 
Frauen, auch F. erwerben durch An- 
stellung Staatsangehörigkeit 88. 
Freizügigkeit, soziale, politische, mili- 
tärische 14; Gesetz über die F. 
(s. Anl. 2) und dessen Inkrafttreten 
in Bayern und Elsaß-Lothringen 45; 
die §§ 2—5 des Gesetzes über die F. 
als negative Voraussetzung der Auf- 
nahme 40, 45 ff.; bundesrätliche 
Interpretation des § 3 Abs. 2 des 
F.-Gesetzes 50 ff.; § 3 Abs. 2 ist für 
die Landesbehörden zwingendes 
Recht; Verfügungen zum Gesetz 
über die F. Anl. 10—10 b. 
G 
Ganzinvalide im wehrpflichtigen Alter 
bedarf zur Entlassung nicht des 
Zeugnisses der Ersatzkommission 124. 
Gebietsabtretung, Erwerb der Staats- 
angehörigkeit durch G. 17. 
Geburt, Erwerb der Staatsangehörig- 
keit durch G. 23 ff.; ausländische 
Gesetzgebung 24—27. 
Gemeinde, Erklärung der G. vor der 
Einbürgerung 69. 
Geweindebeamte, Anstellung der G. 
Geschäftsfähigkeit, unbeschränkte, 
Nachweis der G. bei Aufnahme und 
Einbürgerung, bei mangelnder G. 
Zustimmung des gesetzlichen Ver- 
treters erforderlich 56, 61; G. nach 
den Gesetzen des Auslands 61 ff. 
Gewerbeordunng, Rekurs nach Maß- 
gabe der §§ 20, 21 der G. 167. 
Gothaer Vertrag, G. V. 105, Anl. 30, 
30 a. 
Griechenland, Staatsangehörigkeits- 
erwerb durch Option 27; griechische 
Witwe eines Ausländers 38; Voll- 
jährigkeit 61; Legitimation eines 
unehelichen Kindes 113; Erwerb 
und Verlust der Staatsangehörigkeit 
Großbritannien, Staatsangehörig- 
keitserwerb durch Geburt im In-
	        
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