Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
zu bellehen durch alle Poflanstlalten und Buchhandlangen. — Prännmeratlons-Prels für den Jahrgang Zwel Thaler.
I. Jahrgang. r Berlin, Freitag, den 9. Mai 1873: As 18.
Inhalt: 1. Münz-Wesen: Notiz über die Auspraguns von Postanstalt am Weltaussielungdplate in # betr. den
Reichs-Goldmunzdzen Seite 147. Vermerk auf den Packetbegleitbriefen in der zuge.
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Helanntmachung. belr. 7 Fe: hörigen Sendungen; ber- r Postdamofs,chif. eteunken mit
orttlontrole im Grenhbegirte des Hauptzollamtes Dänemark und Schwe .......... 148.
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betr. die Ernennung des Königl. sächsischen Sausel 4. Tele
. graphen-Wesen: rnanpninahen. betr. die Erweiterung
Oertel zum Stationskontroleur in Verlin 147. der Vestimmungen des §. 21 der F eraphen Ordnung vom
3. Host. Wesen: Bekanntmachung, betr. die S,oerbindun 21. Juni 1872. Vom 23. April 1 150.
mit Norwegen auf den Routen Hamburg= Dronkheim unddd mHH;
Frederiksharn-Christianssand; betr. die Errichtung einer 5. Konsulat-Wesen: arn d — 150.
1. Münz= Wesen-
Bis zum 19. April d. J. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in. Zwanzigmarkstücken 471.316,280
Mark und in Zehnmarkstücken 126.197.840 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 20. bis 26. April
sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,059.120 Mark, in Hannover 2.107,480 Mark, in
Frankfurt a. M. 3,062,440 Mark, in München 1,508,400 Mark, in Dresden 569,4140 Mark, in Sturtgart
1,279,680 Mark und in Karlsruhe 380,600 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 250,000 Mark.
Die Gesammtausprägung siellt sich daher bis 26. April d. J. auf 611,731,280 Mark, wovon 485,283,440
Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,447,840 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
2. Zoll- und Steuer- Wesen.
Von der Königlich preußischen Regierung ist angeordnet worden, daß fernerhin auch in dem Grenz-
bezirke des Hauptzollamtes zu Memel in gleicher Weise wie in den anderen Grenzbezirken des Verwaltungs-
bereiches e Provinzial-Steuer-Direktion zu Königsberg nur folgende Gegenstände:
1. 1 esiheiges Vieh (gemästete und magere Schwelne und Spanferkel) beim Transport von mehr als
tücken.
2. Salz in Mengen von mehr als 50 Pfund und
3. Lumpen in Mengen von mehr als 50 Pfund der Transportkontrole unterworfen bleiben.
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