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II.
Für das Mehrgewicht des Reisegepäcks ist bei der Einlieferung Ueberfrachtporto zu entrichten.
Dasselbe beträgt, nach Maßgabe derjenigen Entfernung, welche der Personengeld-Erhebung
zum Grunde gelegt wird, für jedes Kilogramm oder den überschießenden Theil eines Kilo-
gramms:
1. bei Beförderungen bis 10 Meilen ½ Silbergroschen, als Minimum 2½ Silbergroschen;
2. bei Beförderungen über 10 Meilen 1 Silbergroschen, als Minimum 5 Silbergroschen.
Wird der Werth des Passagiergepäcks angegeben, so wird die Versicherungsgebühr für jedes
Stück selbstständig erhoben. Diese Gebühr beträgt ohne Unterschied der Entfernung und zu
jeder Höhe der Werthangabe ½/ Silbergroschen für je 100 Thaler oder einen Theil von
100 Thalern, mindestens jedoch 1 Silbergroschen.
VI. Der erste Satz fällt sort.
Berlin, den 27. Juni 1873.
II
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·
Kaiserliches General-Postamt.
Eröffnung der Eisenbahn Inowraclaw-Thorn.
Die Eisenbahn zwischen Inowraclaw und Thorn über Gniewkowo wird am 1. Juli eröffnet und von demselben
Tage ab zur Besörderung von Postsendungen jeder Art unter Begleitung von Postschaffnern benutzt werden,
welche dem Postamte in Inowraclaw zugewiesen sind. An der neuen Eisenbahn liegt, außer den Postämtern
in Inewraelaw und Thorn, welche bereits zu den Eisenbahn-Postanstalten gehören, die Postlexpeditlon in
Gnlewkowo.
Berlin, den 28. Juni 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
6GC. Telegraphen = Wesen.
Nachweisung
der im II. Quartale 1873 vorgekommenen Veränderungen im Bestande der Kaiserlich
deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen.
I. Neu errichtet wurden:
a) Mit den Orts-Post-Anstalten kombinirte Stationen.
. Tiesenstein im Großherzogthum Baden, mit beschränktem Tagesdienst.
2. Forbach - - - - -
Sulzfelo = - - - *
4. Meinberg im Fürstenthum Lippe-Detmold, mit beschränklem Tagesdienst
(für die Dauer der Badesaison).
Sd —