Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Tinie Stettin-Kopenhagen. 
Dauer der Ueberfahrt 17 Stunden. 
Die Fahrken finden sortan einmal wöchentlich statt, und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, aus 
Kopenhagen jeden Mittwoch. 
Abgang aus Stettin: Mittags 1 Uhr. 
Ankunft in Kopenhagen: am nächsten Morgen 6 Uhr. 
Abzang aus Kopenhagen: Nachmittags 3 Uhr. 
Ankunft in Stettin: am nächsten Morgen 8 Uhr. 
sich die Fahrten auf den Linien Lübeck-Kopenhagen-Malmoe nach Ablauf der vorstehend an- 
gegebenen Wenche gestalten, wird s. Z. bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 5. September 1873. 
Kaiserliches General-Postamt. 
5. Kon sulat Wesen. 
mens des Deutschen Reichs ist dem Baron Isldor de Stein-d'Altensteln das Exequatur als 
Königlich n Konsul in Köln ertheilt worden. 
  
G. Marine und Schiffahrt. 
  
In Havre (Frankreich) ist eine dreitägige Quarantaine für alle Scise ohne Rücksicht auf Gesundheitspaß, 
und ferner gänzliche Ausschließung eigentlicher Auswandererschiffe mit mehr als 40 Auswanderern angeordnet. 
Zufolge fernerweiter Anordnung der Könlglich griechischen Regierung (vergl. Nr. 34, Selte 268) werden alle 
Provenienzen von Genua, Danzig und Königsberg bei ihrer Ankunft in Häfen Griechenlands- einer Qua- 
rantaine von 11 Tagen unterworsen. Die Provenienzen von den Häfen Italiens und von Salonique 
unterliegen einer mehrtägigen Beobachtungs-Quarantaine. 
Nach einer Velammtmachung des Königlich dänischen Justiz-Ministeriums vom 5. d. Mts. kommen die im Ge- 
setze vom 1. Mai 1868 vorgesehenen Maßregeln zur Verhütung der Einschleppung der Cholera auch auf die 
von Stettin und Pillau eingehenden Schlffe zur Anwendung. (Vergl. Nr. 36 S. 285.) 
Laut Belanntmachung des Königlich norwegischen Regierungs- Departements des Innern ist auch Lübeck als 
von der Cholera befallen anzusehen. (Vergl. Nr. 36 S. 285.)
	        
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