Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler. 
  
  
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. Februar 1874. Nr. 9. 
Inhalt: 1. Allgemelne Verwaltungs-Sachen: Verweisungen liche Qualifikation für den einjährig freiwilligen Militär- 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete... Seite 35. dienst berechtigten Lehranstalten ... 87. 
2. Münz-Wesen:  Uebersicht ũber die Ausprägung von Reichs- 5. Marine und Schiffahrt: Mittheilung, betr. Seeschiffer-  Münzen...86.  Prüfung...88. 
  
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen 6. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Korrespondenz- 
an Wechselstempelsteuer für den Monat Januar 1874 87. verkehr mit Aegypten und Nubien; Fahrpostsendungen nach 
4. Milltär-Wesen: Mittheilung, betr. anderweite Benennung Italien via Schweiz; Korrespondenz mit Gibraltar... 88. 
von zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaft- 7. Konsulat-Wesen: Erequatur-Ertheilung...88.  
  
   
 
 
 
 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §.39 des Strafgesetzbuches ist 
1. der Arbeiter Ignatz Kutkowski aus Losk in Russisch-Polen, nach erfolgter gerichtlicher Be- 
strafung wegen schweren Diebstahls, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in 
Oppeln vom 6. Oktober v. Is.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesesbuches sind 
2. der Tuchmachergeselle Friedrich Wilhelm Pfelffer aus Orzakow in Rußland, 32 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußlschen 
Regierung in Bromberg vom 18. Februar d. Js.; 
3. die unverehelichte Anna Arding aus Arnhelm in Holland, 22 Jahre alt, nach erfolgter ge- 
richtlicher Bestrafung wegen gewerbemäßiger Unzucht durch Beschluß der Königlich preußischen 
Regierung in Düsseldorf vom 17. Februar d. Js.; 
4. der Arbeiter Alexander Collin, geboren den 30. Mai 1817 zu Rambervilliers in Frankreich, 
und dessen Ehefrau Josephine, geborene Thouvenau, 37 Jahre alt, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsi- 
denten von Lothringen vom 16. Februar d. Js.; 
5. der Schlosser Johann Kamper, geboren den 8. März 1857 zu Rickenbach (Kanton Solothurn 
in der Schweiz) und ortsangehörig daselbst, 
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