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5. der Knecht Karl Adolf Larsson, gebürtig aus Stochholm, 21 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen mehrfacher Diebstähle und Unterschlagungen, sowie wegen Land-
streichens und Bettelns, durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburg- schwerinschen Mini-
steriums des Innern vom 17. März d. Js.;
6. der Arbeiter Mathias Wagner, geboren den 6. Dezember 1846 zu Diekirch (Großherzogthum
Luxemburg),
7. der Arbeiter Adolf Racadot, geboren den 15. November 1851 zu Laxon bei Nancy in
Frankreich),
8. der Arbelter Sebastian Petitmangin, geboren zu Maily (Departement der Meurthe in
Frankreich), 47 Jahre alt,
9. der Tagelöhner Jakob Dauphin, geboren den 21. November 1840 zu Trélassey (Departe-
ment der Loire in Frankreich),
zu 6 bis 9 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß
des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom (zu 6) 14., (zu 7 und 8) 18., (zu 9)
23. März d. Js.;
10. der Sänger Hubert Gallols, geboren zu Meaux (Departement Seine et Marne in Frank-
reich), 42 Jahre alt, und dessen Ehefrau Rosa, geb. Neignon, geboren zu Dax (Departement
des Landes in Frankreich), 36 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Bettelns, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom
18. März d. Js.;
11. der Bergmann Anton Ventalon aus Thenyst (Departement de l'Ardoͤche in Frankrelch),
31 Jahre alt,
12. der Maler Joseph Jung, geboren zu St. Amarin (Kreis Thann im Ober-Elsaß), zur Zeit
französischer Staatsangehöriger, 41 Jahre alt,
zu 11 und 12 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß
des Kaiserlichen Präsidenten des Ober-Elsaß zu Kolmar vom resp. 21. und 26. März d. Js.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
Der durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Schleswig vom 21. Januar d. Js. aus dem
Reichsgebiet ausgewiesene Däne Nielsen heißt mit Vornamen Frederik Oskar und ist am 27. Dezember 1849
in Kopenhagen geboren; und sind hiernach die abweichenden Angaben auf Selte 69 des Central-Blatts zu
berichtigen.
2. Zoll- und Steuer-Wesen.
Die Königlich bayerische Uebergangsstelle Tambach, Hauptamts-Bezirks Bamberg (S. 78 der Ueber-
sicht der zur Erhebung der Uebergangsabgaben etc. ermächtigten Zoll- und Steuerstellen) wird vom 1. April
laufenden Jahres ab eingezogen.