Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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Linie Stettin-Kopenhagen. 
Die Fahrten finden vorläufig einmal wöchentlich statt, und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, 
aus Kopenhagen jeden Mittwoch. 
Abgang aus Stettin: Mittags 1 Uhr. 
Ankunst in Kopenhagen: Sonntag, Morgens 5 Uhr. 
Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags 3 Uhr. 
Ankunft in Stettin: Donnerstag, Morgens 9 Uhr. 
Linie Rostock-Nykjöbing. 
Die Fahrten finden dreimal wöchentlich statt, und zwar aus Rostock am Montag, Mittwoch und 
Freitag, aus Nykjöbing am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. 
Abgang aus Rostock: Vormittags 9 Uhr nach Ankunft der Züge aus Berlin, Hamburg etc. 
 Ankunft in Nykjöbing: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach 
Kopenhagen. 
Abgang aus Nykjöbing: Nachmittags 2½ Uhr, nach Ankunft des Eisenbahnzuges von Kopenhagen. 
Ankunft in Rostock: an den betreffenden Tagen Abends zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach 
Hamburg, Berlin etc. 
Berlin W., den 26. März 1874. 
Kaiserliches General-Postamt.
 
Korrespondenzverkehr mit Aegypten und Nubien via Brindisi. 
Nach einer Mittheilung der Königlich italienischen Postverwaltung unterliegen die Korrespondenzen nach Ober- 
Aegypten und nach den unterhalb Kartum (nördlich von Kartum) gelegenen Orten Nubiens, welche auf dem 
Wege über Brindisi Beförderung erhalten sollen, von jetzt ab denselben Portosätzen und Versendungs- 
bedingungen, wie die Korrespondenzen nach Unter-Aegypten excl. Alexandrien und Mittel-Aegypten via Brindisi. 
Die gewöhnlichen Briefe können demnach fortan auch auf dem Wege über Brindisi unfrankirt oder bis 
zum Bestimmungsort frankirt abgesandt werden. Imgleichen sind in Zukunft rekommandirte Briefe nach Ober- 
Aegypten und nach Nubien unterhalb Kartum auf dem Wege über Brindisi zulässig. 
Briefe nach Orten Nubiens oberhalb Kartum (südlich von Kartum) — Cordofan, Eltaka, Fasoglu, 
Sennar etc. — müssen bei der Beförderung über Brindisi nach wie vor — bis Kartum — frankirt sein. 
Rekommandirte Briefe dahin sind auch ferner unzulässig. 
In den Portosätzen tritt eine Aenderung zur Zelt nicht ein. 
Berlin W., den 26. März 1874. 
Kaiserliches General-Postamt.
 
Eröffnung der Eisenbahn Finnentrop-Attendorn. 
Die Eisenbahn zwischen Finnentrop und Attendorn wird am 1. April eröffnet und von demselben Termine ab 
zur Beförderung von Postsendungen jeder Art unter Begleitung von Postschaffnern benutzt werden, welche der 
Postexpedition in Finnentrop zugewiesen sind. 
Außer der bereits zu den Eisenbahn-Postanstalten gehörenden Postexpedition in Fimnentrop liegt an 
der neuen Bahn die Postexpedition in Attendorn, welche der Zahl der Eisenbahn-Postanstalten hinzutritt. 
Berlin W., den 26. März 1874. 
Kaiserliches General-Postamt.
	        
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