Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler.
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Juni 1874. Nr. 29.
Inhalt: 1. Allgemelne Verwaltungs-Sachen: Verweisung 4. Justiz-Wesen: Regulativ für den Geschäftsgang bei dem
von Ausländern aus dem Reichsgebiete ... Seite 269. Reichs-Oberhandelsgericht ... 275.
2. Münz-Wesen: Übersicht über die Ausprägung von Reichs- 5. Marine und Schiffahrt: Bestimmungen, betr. die für münzen ...270. Farten durch den Suezkanal zulässige anderweite Schiffs-
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestimmungen, betr. Zollver- etc. Vermessungen; Quarantaine-Vorschriften...282.
gütung für die zum Schiffsbau verwendeten metallenen 6. Konsulat-Wesen: Ernennungen ... 284.
Materialien; Kompetenzen von Steuerämtern... 270.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Fleischergeselle Gustav Nelson, geboren den 18. Mai 1854 in Warschau und ortsange-
hörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, sowie
wegen Diebstahls, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Marien-
werder vom 11. Juni d. Js.;
2. der Schuhmacher Markus Niedes aus Krakau, 25 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Be-
strafung wegen Landstreichens, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in
Liegnitz vom 9. Juli d. Js.;
3. der Schneider Meer Abrahamowitsch Boolinsky, 40 Jahre alt,
4. der Schneider Hirsch Feintrich, 36 Jahre alt,
5. der Schneider Moses Jakob Feintrich, 18 Jahre alt,
6. der Seifensieder Zacharias Urwitz, 20 Jahre alt,
zu 3 bis 6 sämmtlich aus Stawisk in Russisch-Polen, nach erfolgter gerichtlicher Be-
strafung wegen Landstreichens (zu 3 und 5 auch wegen Bettelns), durch Beschluß des
Großherzoglich hessischen Kreisamts in Alzey vom 29. Mai d. Js.;
7. der Vorbeter Joel Markus, 45 Jahre alt,
geboren und ortsangehörig in Nowgorod in
8. ber Kürschner Michael Rosenstein, 32 Jahre alt, geboren und ortsangehörig in Kolmo in Rußland,
zu 7 und 8 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß des Großherzoglich hessischen Kreisamts in Alzey vom 4. Juli d. Js.;
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