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Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der russische Ueberläufer, Schuhmacher Schmul Arias, gebürtig aus Praschmitz in Russisch-
Polen, 58 Jahre alt,
2. der russische Ueberläufer, Färber Aron Olschewski, gebürtig aus Choyna in Russisch-Polen,
24 Jahre alt,
zu 1 und 2 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß
der Königlich preußischen Reglerung in Marienwerder vom resp. 20. August
und 27. Juni d. Js.;
3. der Schmiedegeselle Wenzel Balzer aus Jossina bei Josephstadt in Böhmen, 32 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Diebstahls, durch Beschluß
der Königlich preußischen Reglerung in Breslau vom 5. September d. Js.;
4. der Former Kaspar Svalberg Sörensen aus Horsens in Jütland, 65 Jahre alt, nach er-
folgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns im wiederholten Rückfalle,
5. der Seemann Peter Petersen aus Kopenhagen, 19 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher
Bestrafung wegen Bettelns, Landstreichens und Diebstahls,
zu 4 und 5 durch Beschluß der Königlich preußischen Reglerung in Schleswig vom
23. September d. Js.;
6. der Müllergeselle Karl van de Sand, 53 Jahre alt, gebürtig aus Materkorn (Kreis Kleve,
preußische Rheinprovinz), im Jahre 1850 unter Entlassung aus der preußischen Staats-
angehörigkeit nach dem Königreich der Niederlande ausgewandert, nach erfolgker gerichtlicher
Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Re-
gierung in Düsseldorf vom 25. September d. Js.;
7. Tobias Leib Buki aus Wyszogrod (Gouvernement Plotzk in Russisch-Polen), 42 Jahre alt,
8. Veril Pelte aus Oschkow bel Kalisch (daselbst), 48 Jahre alt,
zu 7 und 8 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß
der Königlich preußischen Reglerung in Koblenz vom 20. August d. Js.;
9. der Rattenvertilger Ignaz Schmelzer, geboren im Jahre 1821 zu Perusstein (Bezirkshaupt-
mannschaft Feldbach in Stelermark), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Diebstahls, durch Beschluß des Magistrats der Königlich bayerischen Stadt
Landshut vom 7. September d. Js.;
10. der Glaser Joseph Goldberger, geboren und ortsangehörig zu Boleslav in Böhmen,
49 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch
Beschluß des Großherzoglich sächsischen Bezirks-Direktors in Dermbach vom 23. Juli d. Js.;
11. die Arbeiterin, Wittwe Aurelie Francois, geborene Lefeore, geboren den 15. März 1808
zu Bezancy (Departement der Ardennen in Frankreich), ortsangehörig zu Rheims, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen gewerbsmäßiger Unzucht, durch Beschluß des Kaiserlichen
Bezirks-Präsidenten in Metz vom 2. September d. Js.;
12. der Arbeiter Cäsar Helnrich Joseph Dubulsson, geboren den 15. Januar 1839 zu Lille
(Departement du Nord in Frankreich),
13. der Kesselschmied Paul Marlier, geboren den 6. Februar 1853 zu Bourg-Bruche (Departe-
ment der Vogesen in Frankreich), ortsangehörig zu Frouard bei Nancy,
14. die Ehefrau Harter, Elisa, geborene Groß, geboren den 1. August 1850 zu Pange (Land-
kreis Metz in Lothringen), durch Option französische Staatsangehörige und ortsangehörig zu
Frouard bei Nancy,
15. der Grubenarbeiter Bernhard Gère, geboren den 4. August 1847 zu Toulouse in Frankreich,
zuletzt in Ars a. d. Mosel in Lothringen,
zu 12 bis 15 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 12 auch
wegen groben Unfugs) durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom
29. September d. Js.;