Contents : Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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31  Abgeordneter.  32

sammlung  auf  die  Anfrage  des  Präsidenten  ohne  Rechtssätze  nicht  auf  die  englischen  Verfassungs-Debatte
  beschließen,  daß  ihm  das  Wort  über  den  zustände  zurück.  Das  englische  Verfassungsrecht
vorliegenden  Gegenstand  genommen  werden  solle,  gewährt  den  Abgeordneten  Schutz  gegen  Verhafwenn
  er  zuvor  auf  diese  Folge  vom  Präsidenten  tung  nur  in  Zivilsachen  und  in  geringfügigen  Strafaufmerksam
  gemacht  ist.“  §  60:  „Wenn  ein  Mit=  sachen  während  der  Dauer  der  Session  sowie
glied  die  Ordnung  verletzt,  so  wird  es  von  dem  40  Tage  vor  Eröffnung  und  nach  Schließung  der-Präsidenten
  mit  Rennung  des  Namens  darauf  selben,  indem  die  Bestimmung,  daß  der  Schutzbei
zurückgewiesen.  Das  Mitglied  ist  berechtigt,  da=  den  schweren  Delikten  von  Hochverrat,  Felonie
gegen  schriftlich  Einspruch  zu  tun,  worauf  der  und  Friedensbruch  nicht  statthaben  solle,  von  dem
Reichstag,jedoch  erstin  dernächstfolgenden  Sitzung,  Haus  der  Gemeinen  selbst  1641  dahin  ausgelegt
darüber  ohne  Diskussion  entscheidet,  ob  der  Ord=  wurde,  daß  alle  Delikte  schließlich  einen  Friedensnungsruf
  gerechtfertigt  ist.“  §61:  „Wenn  in  der  bruch  bedeuteten.  Der  Privilegienausschuß  hat
Versammlung  störende  Unruhe  entsteht,  so  kann  im  Jahr  1831  diese  Auslegung  bestätigt.  Auch
der  Präsident  die  Sitzung  auf  bestimmte  Zeit  aus=  gegen  die  Ordnungsstrafgewalt  der  Gerichte  ist
setzen  oder  ganz  ausfheben.  Kann  sich  der  Präsi=  der  englische  Abgeordnete  nicht  gesichert.  Nur
dent  kein  Gehör  verschaffen,  so  bedeckt  er  sein  Haupt  muß  die  Verhaftung  eines  Abgeordneten  nebst  den
und  ist  hierdurch  die  Sitzung  auf  eine  Stunde  Gründen  dafür  dem  Parlament  alsbald  angezeigt
unterbrochen.“  Diese  geringen  Schutzbestimmungen  werden.  Sobald  aber  die  Habeas-Corpus-Akte
in  Verbindung  mit  der  verfassungsmäßigen  Frei=  außer  Kraft  gesetzt  war,  ist  jedesmal  durch  beheit
  der  Redner  und  der  die  Reden  wiedergebenden  sonderes  Gesetz  bestimmt  worden,  daß  die  Garantie
Berichte  von  jeder  Verantwortlichkeit,  sowie  die  der  Freiheit  der  Person  für  die  Abgeordneten  fort-Offentlichkeit
  der  Verhandlungen  (Art.  22  der  daure  und  keiner  derselben  ohne  Erlaubnis  des
Reichsverfassung)  gaben  dem  Bundesrat  den  An=  Parlaments  verhaftet  werden  dürfe.  Die  Vorschrift
laß,  unter  dem  12.  Febr.  1879  den  Entwurf  der  Konstitution  der  Vereinigten  Staaten  von
eines  Gesetzes  betreffend  die  Strafgewalt  des  Amerika  (Art.  1,  Sektion  6,  Nr  1)  ist  dieser  nach-Reichstags
  über  seine  Mitglieder  (sog.  Maulkorb-  gebildet;  dasselbe  gilt  von  den  einzelnen  Staaten
gesetz)  dem  Reichstag  vorzulegen.  Danach  sollte  Nordamerikas.  Für  den  Rechtszustand  auf  dem
eine  Kommission  die  Strafgewalt  ausüben  und  eeuropäischen  Kontinent  dagegen  sind  die  franzö-Verweis
  vor  versammeltem  Hause,  Verpflichtung  sisch-belgischen  Verfassungsgrundsätze  vorbildlich
zum  Widerruf  oder  zur  Entschuldigung  vor  ver=  geworden.  Veranlaßt  durch  einen  während  der
sammeltem  Hause  oder  endlich  Ausschließung  aus  Parlamentsverhandlungen  im  Jahr  1790  vordem
  Reichstag  auf  Zeit,  eventuell  bis  zum  Ende  gekommenen  Fall  von  Verhaftung  eines  Abgeordder
  Legislaturperiode  verhängen  können;  nur  im  neten  faßte  die  französische  Nationalversammlung
Fall,  daß  auf  Ausschließung  entschieden  ist,  sollte  zuerst  im  genannten  Jahr  einen  Beschluß  zum  Schutz
Berufung  von  der  Kommission  an  den  Reichstag  gegen  kriminelle  Verfolgungen;  Erweiterung  und
zugelassen  sein.  Der  Entwurf  wurde  abgelehnt.  Ausbau  erfolgte  in  den  späteren  Gesetzen  bis  zur
Erst  im  Jahr  1895  kam  anläßlich  eines  bestimm=  Charte  vom  4.  Juni  1814.  Die  endgültige  Austen
  Falles  eine  Verschärfung  des  erwähnten  §  60  bildung  der  einschlägigen  Grundsätze  nahm  aber
der  Geschäftsordnung  dahin  zustande,  daß  zwischen  die  belgische  Verfassung  vom  7.  Febr.  1831  vor,
den  ersten  und  zweiten  Satz  noch  folgendes  ein=  indem  sie  in  Art.  45  bestimmte,  daß  kein  Mitglied
gefügt  wurde:  „Im  Fall  gröblicher  Verletzung  des  Parlaments  während  der  Dauer  der  Session
der  Ordnung  kann  das  Mitglied  durch  den  Präsi=  wegen  einer  mit  Strafe  bedrohten  Handlung  verdenten
  von  der  Sitzung  ausgeschlossen  werden.  folgt  oder  verhaftet  werden  dürfe  außer  bei  Er-Leistet
  dasselbe  der  Aufforderung  des  Präsidenten  greifung  auf  frischer  Tat,  es  sei  denn  mit  Gezum
  Verlassen  des  Saales  keine  Folge,  so  hat  der  nehmigung  der  Kammer,  welcher  der  Abgeordnete
Präsident  in  Gemäßheit  des  §  61  zu  verfahren.  angehört;  dieselbe  Genehmigung  sollte  auch  in  be-Wenn
  während  der  Dauer  der  Ausschließung  in  treff.  der  Zivilhaft  erforderlich  sein,  und  eine  jede
anderen  als  Geschäftsordnungsfragen  eine  Abstim=  Verfolgung  oder  Haft  sollte  für  die  Dauer  der
mung  erfolgt  ist,  bei  welcher  die  Stimme  des  aus=  Session  auf  Verlangen  der  Kammer  unterbrochen
geschlossenen  Mitglieds  den  Ausschlag  hätte  geben  werden.  Dieser  Art.  45  ist  dann  fast  wörtlich
können,  so  muß  die  Abstimmung  in  der  nächsten  (mit  Ausnahme  der  Vorschrift  über  die  Zivilhaft)
Sitzung  wiederholt  werden."“  als  Art.  14  in  das  französische  Gesetz  vom  16.  Juli

3.  Verhaftung,  Strafverfolgung.  1875  übergegangen,  und  mit  letzterem  stimmt  der
Ein  weiterer  Schutz  endlich  ist  den  Abgeordneten  Art.  52  der  rumänischen  Konstitution  von  1866
in  den  meisten  Verfassungen  noch  in  Bezug  auf  wörtlich  überein.  Auch  alle  andern  konstitutio-Verhaftung
  und  Strafverfolgung  wegen  solcher  nellen  außerdeutschen  Staaten  Europas  —  die
Delikte  gewährt,  die  nicht,  wie  die  unter  Nr  2  Niederlande  ausgenommen  (2)  —  haben  fast  dieerwähnten,
  in  Ausübung  des  Berufs  begangen  selben  Grundsätze  aufgestellt.  Italien  (Art.  45.  46)
wurden.  In  Abweichung  aber  von  dem  Ent=  und  Norwegen  (Art.  66)  bieten  nur  Schutz  gegen
wicklungsgang  des  Immunitätsrechts  im  übri-  Verhaftung,  nicht  gegen  Strafverfolgung,  Spanien
gen  weist  die  Entstehung  der  hierher  gehörigen  (Art.  47)  dagegen  schützt  seine  Abgeordneten  sogar