Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzker- Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
IV. Jahrgang. 
—. 
Berlin, Freitag, den 17. März 1876. 
11. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 147 
Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; — 
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- 
lichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit 
vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Februar 
1876; — Status der deutschen Notenbanken Ende Februar 
1876 . 
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 
münzen bis zum 4. und bis zum 11. März 1876. 152 
Zoll= und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme an 
Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten 
  
Januar und Februar 1876; — Kompetenz einer Steuer- 
stelle 154 
.Marine und Schiffahrt: Beginn von Seeschiffer · Prüfun 
gen. 
Post- und Telegraphen-Wesen: Reglement über die Be 
nutzung der innerhalb des deutschen Reichs- Telegraphen- 
gebiets gelegenen Eisenbahn-Telegraphen zur Beförderung 
solcher Telegramme, welche nicht den Eisenbahndienst be- 
treffen, vom 8. März 1876; — Postanweisungsverkehr 
mit den Vereinigten Staaten von Amerika; — Werthangabe 
bei Postsendungen nach dem Auslande 155 
7. Konsulat-Wesen: Ernennungen 2c. 167 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. der Tagelöhner Georg Werner aus Beggingen (Kanton Schaffhausen in der Schweiz), 
34 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen mehrfachen, zum Theil schweren Diebstahls im 
wiederholten Rückfalle erkannten Zuchthausstrafe von 2 Jahr 5 Monaten, durch Beschluß 
des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe vom 7. März d. J., 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens und Bettelns, 
2. der Maschinenschlosser Eduard Schiller aus Korolinenthal bei Prag in Böhmen, 39 
Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Posen vom 4. 
· J 
März d. 
3. der Steindrucker Gerhard Heinrich Hillebrandt aus Kopenhagen, 48 Jahre alt, durch 
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Bromberg vom 3. März dl ., 
4. der Schneider Michael Wachsmann aus Wiericzow in Russisch-Polen, 48 Jahre alt, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Breslau vom 11. Februar d. J., 
22
	        
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