Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be— 
rechtigt sind. 
  
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur? 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 
(a. Gymnasien.) 
b. Realschulen erster Ordnung. 
1. Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die Andreasschule zu Berlin (Verzeichniß vom 19. Januar d. J. — Seite 41 — unter B. c. I. 1). 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Guben (ebenda unter A. a. I. 41). 
Provinz Hannover. 
Die Realschule zu Celle (bisher höhere Bürgerschule, ebenda unter C. a. aa. I. 25). 
II. Großberzogthum Hessen. 
Die Großherzogliche Realschule zu Darmstadt (ebenda unter B. b. IV. 4). 
IU. Freie Hansestadt Bremen. 
Die Realschule zu Vegesack (ebenda unter B. b. Xl. 3). 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse nöthig ist. 
a. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
. Rheinprovinz. 
Das Progymnasium zu Krefeld (bisher höhere Bürgerschule, ebenda unter B. c. I. 24). 
b. Realschulen zweiter Ordnung. 
Königreich Preußen. 
Rheinprovinz. 
Die Realschule zu Barmen-Wupperfeld. 
c. Höhere Bürgerschulen, welche den Gymnasien in den entsprechenden Klassen 
gleichgestellt find. 
1. Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die höhere Bürgerschule zu Lübben (bisher Realschule, ebenda unter B. b. I. 3). 
Die höhere Bürgerschule zu Neustadt-Eberswalde (ebenda unter C. a. an. I. 10). 
Provinz Hannover. 
Die höhere Bürgerschule zu Münden (ebenda unter C. a. aa. I. 31).
	        
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