— 568 —
Nach den Ergebnissen der vorstehenden beiden Nachweisungen sind am 30. September 1876 an Bank-
noten in Umlauf gewesen und zwar:
— —
Ende August 1876
in Werthbeträgen: waren in znuu Also Ende September 1876
* Mark. Mark. Mark.
zu 50 Mark und darunter 590.949 . 636.011 — 45.062
zwischen 50 und 100 Mrk 900.171 921.887 — 21.716
zu 100 Mark und darüher 969.440.029 884.530.578 + 84.909.451
Zusammen. 970.931.149 886.088.476 + 84.842.673
Veröffentlicht in Gemäßheit der Bestimmung im Artikel II. §. 4 des Gesetzes, betreffend die Ausgabe
von Banknoten, vom 21. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 193).
Berlin, den 31. Oktober 1876.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
In der Woche vom 16. bis 23. Oktober 1876 hat die Reichsbank Gold nicht angekauft.
5. Post= und Telegraphen-Wesen.
Durch Eilboten zu bestellende Briefsendungen nach dem Auslande.
Durch Eilboten zu bestellende Briefsendungen sind im Verkehr mit folgenden Ländern zulässig: Oester-
reich-Ungarn, Helgoland, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Niederland, Rumänien,
Schweden, Schweiz und Serbien.
Im Verkehr mit allen übrigen Ländern findet bei Postsendungen, auch wenn das Verlangen der
Eilbestellung ausgedrückt ist, eine beschleunigte Bestellung nicht statt, dieselben werden vielmehr wie gewöhn-
liche Sendungen bestellt.
Berlin W., den 21. Oktober 1876.
Kaiserliches General-Postamt.