Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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Nach den Ergebnissen der vorstehenden beiden Nachweisungen sind am 30. September 1876 an Bank- 
noten in Umlauf gewesen und zwar: 
— — 
  
  
  
Ende August 1876 
in Werthbeträgen: waren in znuu Also Ende September 1876 
* Mark. Mark. Mark. 
zu 50 Mark und darunter 590.949 . 636.011 — 45.062 
zwischen 50 und 100 Mrk 900.171 921.887 — 21.716 
zu 100 Mark und darüher 969.440.029 884.530.578 + 84.909.451 
Zusammen. 970.931.149 886.088.476 + 84.842.673 
  
  
  
Veröffentlicht in Gemäßheit der Bestimmung im Artikel II. §. 4 des Gesetzes, betreffend die Ausgabe 
von Banknoten, vom 21. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 193). 
Berlin, den 31. Oktober 1876. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
In der Woche vom 16. bis 23. Oktober 1876 hat die Reichsbank Gold nicht angekauft. 
  
5. Post= und Telegraphen-Wesen. 
  
Durch Eilboten zu bestellende Briefsendungen nach dem Auslande. 
Durch Eilboten zu bestellende Briefsendungen sind im Verkehr mit folgenden Ländern zulässig: Oester- 
reich-Ungarn, Helgoland, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Niederland, Rumänien, 
Schweden, Schweiz und Serbien. 
Im Verkehr mit allen übrigen Ländern findet bei Postsendungen, auch wenn das Verlangen der 
Eilbestellung ausgedrückt ist, eine beschleunigte Bestellung nicht statt, dieselben werden vielmehr wie gewöhn- 
liche Sendungen bestellt. 
Berlin W., den 21. Oktober 1876. 
Kaiserliches General-Postamt. 
 
	        
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