Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben                                                                                                                                         im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 29. Dezember 1876. 
Nr. 52. 
  
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . Seite 657 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung über die bis zum 30. No- 
vember 1876 präkludirten, ferner über die an diesem Tage 
im Umlaufe bezw. im eigenen Bestande der deutschen Noten- 
banken vorhanden gewesenen, sowie über die nach erfolgter 
Einlösung vernichteten Bankncten; — Goldankäufe seitens 
der Reichsbank; — Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 
und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie auderer Ein- 
nahmen im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar 
  
bis zum Schlusse des Monats November 1876; — Nach- 
trag zum Status der deutschen Notenbanken Ende Novem- 
ber 1876 658 
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 
münzen 666 
4. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Zweigbahn Angermünde- 
Freienwalde a. d. O., sowie der Bahnstrecken Letschin-See- 
low und Hückeswagen -Wipperfürtt 667 
5. Konsulat-Wesen: Ernennng 6247 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Schmiedegesell Anton Reichart, geboren zu Lubens in Böhmen, 18 Jahre alt, durch 
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Koblenz vom 23. November d. J., 
2. der Konditor Mathias Ryborski aus Kalisch in Russisch-Polen, 35 Jahre alt, durch Be- 
schluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen vom 13. Dezember d. J., 
3. der Tagelöhner Tohann Baptist Grünwasser, geboren zu Winzenheim (Kreis Kolmary, 
durch Option französischer Staatsangehöriger, 49 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiser- 
lichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 16. Dezember d. J., 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
zu 1 und 3 wegen Landstreichens und Bettelns, 
zu 2 wegen Landstreichens 
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden. 
  
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