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5. Marine und Schiffahrt.
Vom 1. Februar d. J. ab fungiren als Reichs-Prüfungs-Inspektoren zur Beaufsichtigung der Seesteuer-
manns= und Seeschiffer-Prüfungen im Deutschen Reich:
1. der Königlich preußische Navigationsschuldirektor Schreiber zu Leer für die in der preußi-
schen Provinz Schleswig-Holstein, im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, sowie in
Lübeck und Hamburg abzuhaltenden Prüfungen;
2, der Großherzoglich mecklenburg-schwerinsche Navigationsschuldirektor Schütz zu Wustrow
für die in der preußischen Provinz Hannover, im Großherzogthum Oldenburg und in
Bremen abzuhaltenden Prüfungen;
3. der Direktor der Sternwarte Rümker zu Hamburg für die in den preußischen Provinzen
Preußen und Pommern abzuhaltenden Prüfungen.
In Bremen werden im Laufe dieses Jahres drei ordentliche Seesteuermanns= und zwei ordentliche See-
schiffer-Prüfungen für große Fahrt abgehalten werden, und zwar wird:
mit der ersten Seesteuermanns-Prüfung am
Mittwoch, den 21. März,
mit der zweiten Seesteuermanns-Prüfung am
Montag, den 23. Juli,
mit der dritten Seesteuermanns-Prüfung am
Donnerstag, den 22. November,
mit der ersten Seeschiffer-Prüfung am
« Montag, den 19. Februar,
mit der zweiten Seeschiffer-Prüfung am
Donnerstag den 23. August d. J.
begonnen werden.
Der im Jahre 1869 zu St. Petersburg erbaute, bisher unter russischer Flagge gestandene Schooner
„Andrej“ von 735 russischen Kommerzlasten Tragfähigkeit hat durch den Uebergang in das Eigenthum
der im Königreich Preußen heimathsberechtigten Ehefrau des Kaufmanns Schlaffhorst, Emilie geb. Lemke,
zu St. Petersburg unter dem Namen „Emilie“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt.
Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Memel zum Heimathshafen gewählt hat, ist am
29. Dezember 1876 vom Kaiserlichen Konsulate in St. Petersburg ein Flaggen-Attest ertheilt worden.
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