Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                                      — 566 — 
                             6. Marine und Schiffahrt. 
  
In Lübeck wird am 26. d. Mts. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. 
Berlin, den 17. November 1877. 
                         Der Reichskanzler. 
                              In Vertretung: 
                                       Eck. 
  
Da- im Jahre 1856 in Portsmouth (Staat New-Hampshire, V. St. v. A.) erbaute, bisher unter der Flagge 
der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrene Vollschiff „Pauline" von 1360),)/ britischen Register-Tons 
Brutto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Handelsgesellschaft Fr. Ro- 
ters zu Bremerhaven das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für 
welches die Eigenthümerin Bremerhaven zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 25. Oktober d. J. vom 
Kaiserlichen General-Konsulate zu New-Bork ein Flaggenattest ertheilt worden. 
Berlin, den 19. November 1877. 
                           Der Reichskanzler. 
                              In Vertretung: 
                                   Eck. 
  
                              7. Post= und Telegraphen-Wesen. 
  
Schon bisher ist es gestattet, wissenschaftlichen und technischen Zeitschriften bei der Versendung unter Band 
kleine Stoff= oder Zeugmuster beizufügen, insofern die Muster lediglich als unentbehrliche Beigaben 
zur Erläuterung des Textes dienen. Diese Einrichtung soll — jedoch lediglich versuchsweise und 
mit Vorbehalt des Widerrufs — dahin ausgedehnt werden, daß von jetzt ab auch Kataloge und Preis- 
listen, denen Muster der gedachten Art beigefügt sind, zur Beförderung gegen das Porto für Drucksachen im 
inländischen Verkehre zugelassen werden. Bedingung ist, daß die den Katalogen und Preislisten beigefügten 
Muster aus kleinen dünnen Stoff= oder Zeugabschnitten bestehen und die Stärke des zur betreffenden Druck- 
sache verwendeten Papiers nicht erheblich überschreiten, ferner, daß dieselben nicht die Eigenschaft einer eigent- 
lichen Waarenprobe haben, und daß die Sendungen ihrer sonstigen Beschaffenheit nach zur Beförderung mit 
der Briefpost überhaupt geeignet sind. Ueber die endgültige Beibehaltung dieser Einrichtung wird indeß 
erst der nächste allgemeine Post-Kongreß zu entscheiden haben, welcher im Mai 1878 eröffnet wird. Je nach 
dem Ausfall dieser Entscheidung wird dann die obige Einrichtung entweder beibehalten werden können, oder 
aber geändert, selbst wieder abgeschafft werden müssen, worauf die betheiligten Handels= und Gewerbtrei- 
benden schon jetzt aufmerksam gemacht werden. 
Berlin, den 13. November 1877. 
                      Der General-Postmeister. 
                                       Stephan. 
 
	        
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