Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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7. in Liegnitz: 
den Königlich preußischen Intendantur-Rath Döring in Posen; 
8. in Oppeln: 
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Wen dt daselbst; 
9. in Münster: 
den Königlich preußischen Kreisgerichtsrath Müller daselbst; 
10. in Arnsberg: 
a) den Königlich preußischen Appellationsgerichtsrath Freiherrn von Bülow daselbst als Präsidenten, 
b) den Königlich preußischen Intendantur-Rath Titz in Münster, 
Z) den Königlich preußischen Ober-Regierungsrath König in Arnsberg, 
d) den Kaiserlichen Postrath Lehmann daselbst, 
e) den Königlich preußischen Appellationsgerichtsrath Weber daselbst; 
11. in Düsseldorf: 
den Königlich preußischen Landgerichtsrath Pape daselbst; 
12. in Köln: 
den Königlich preußischen Intendantur-Assessor Uhlenbrock in Koblenz:; 
13. in Frankfurt a. M.: 
den Königlich preußischen Intendantur-Assessor Weidemann in Kassel; 
14. in Hannover: 
den Königlich preußischen Regierungsrath von Nostitz daselbst; 
15. in Karlsruhe: 
a) den Grobherkoglis badischen Kreis= und Hofgerichts-Präsidenten Serger daselbst als Prä- 
identen, 
b) den Großherzoglich badischen Kreisgerichtsrath Bohm daselbst; 
16. in Stuttgart: 
den Königlich württembergischen Intendantur-Rath Bürger daselbst; 
« 17. in Straßburg: 
den Kaiserlichen Appellationsgerichtsrath von Cloßmann in Kolmar als Präsidenten 
für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Reichs= beziehungsweise Staatsämter zu ernennen. 
  
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind: 
1. der Arbeiter Johann Wild, geboren zu Zwittau (Kreis Brünn in Mähren), zuletzt wohn- 
haft in Vierzighuben (daselbst), 32 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Be- 
zirksregierung zu Liegnitz vom 26. Oktober d. J., 
2. der Arbeiter Christian Matthießen, geboren am 13. Januar 1834 zu Sönder-Hjörringhus 
in Jütland, ortsangehörig zu Twys, Kirchspiels Holstebrön (daselbst), 
3. der Maschinenbauer und Eisendreher Johann Hofmann aus St. Veit bei Graz in Steier- 
mark, 18 Jahre alt, 
zu 2 und 3 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Schleswig 
vom 10. Oktober, bezw. 20. November d. J., 
4. der Binder Franz Hawlicek, aus Lhota-Dub, Bezirk Strakonitz in Böhmen, geboren 
1847, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Deggendorf vom 
15. November d. J., 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
zu 1, 2 und 4 wegen Landstreichens und Bettelns, 
zu 3 wegen Bettelns im wiederholten Rückfalle, 
  
und 
auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist: 
5. der Knecht Peter Ragainis, geboren zu Dorbian in Rußland, 21 Jahre alt, nach Ver-