— 627 — Nachweisung
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit
vom 1. April bis zum Schlusse des Monats November 1877.
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1. 2. 3. 4. 5. 6.
Zölle ..... 72.218.805 48.327.4478 2. 202-35310.031.875
Rübenzuckersteuer 22.719.215 K.014. 5234694 7. 262. 690
Salzsteuer 23.384.357 10.5600 2373121
Tabackssteuer . 466.253 146.741 319.512 280. 129 39.383
Branntweinsteuer .... 22.069.0254.079.21417.989.81118.754.943-765.132
Uebergangsabgaben von Branntwein 70.553 — 70.553 81.310 — 10.757
Brausteuer ... 10.869.770 136.233 10.733.5371118. 218 284.681
Uebergangsabgaben von Bier 583.887 — 583.887 573.0900 10.797
Summe 152.381.865 8.435.598 145 916-u 146.404.581.— 2.-458.314
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. November l. J. beschlossen:
1. daß vom kommenden Jahre an in den Uebersichten der Waareneinfuhr aus dem Auslande
die Einfuhr mit der Post nicht mehr besonders und summarisch, sondern der übrigen
Waareneinfuhr zugerechnet, mit Unterscheidung der Grenzstrecken aufzuführen sei;
2. daß in den Fällen des §. 5 Abs. 6 des Regulativs über die zollamtliche Behandlung der
mit den Posten ein-, aus= oder durchgehenden Gegenstände vom Jahre 1868 die im In-
nern belegene Vorabfertigungsstelle auf der Inhaltserklärung oder Revisionsnote neben dem
Vermerke über die geschehene Besichtigung noch die Grenzstrecke des Eingangs verzeichne.
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