Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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Das Königlich sächsische Nebenzollamt II. Sebnitz im Hauptamtsbezirk Schandau ist vom 1. Dezember 
d. J. an in ein zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. befugtes Nebenzollamt I. Klasse 
verwandelt worden. 
  
                         6. Marine und Schiffahrt. 
  
Mit dem 1. Januar 1878 tritt die Vorschrift des §. 34 der Schiffsvermessungs-Ordnung vom 5. Juli 
1872 (Reichs-Gesetzblatt Seite 280) in Wirksamkeit, nach welcher die vor dem 1. Januar 1873 für deutsche 
Schiffe ausgefertigten deutschen Meßbriefe ihre Gültigkeit verlieren. 
  
Die Europäische Donau-Kommission hat beschlossen, vom 1. Januar 1878 an das durch die internationale 
Kommission von Konstantinopel empfohlene und für die Fahrt durch den Suez-Kanal in Geltung befindliche 
Schiffsvermessungs-System in seiner Gesammtheit (dans son intégrité) anzunehmen. 
Der für Dampfsschiffe mit festen Kohlenbehältern bewilligte Abzug von 3 Prozent’), sowie der Auf- 
schlag von 11 Prozent, welcher von den nach Sekt. 23. a der britischen Merchant Schipping Act von 1854 
vermessenen Dampfschiffen erhoben wird,') fallen demgemäß vom 1. Januar 1878 an fort, und es wird von 
diesem Zeitpunkte an in Sulina jedes Dampsschiff, welches nicht im Besitze eines besonderen Zertifikates über 
den nach dem obenbezeichneten Vermessungesystem ermittelten Tonnengehalt sich befindet, behufs Feststellung 
seines abgabenpflichtigen (imposable) Tonnengehalts durch die Schiffahrtskasse vermessen werden. 4 
  
  
*) S. die Nachträge Nr. 2 und 3 zu Art. 4 des Tarifs der Schiffahrts-Abgaben an der Sulina-Mündung (Central. 
Blatt 1876, S. 129). 
  
Die im Jahre 1863 in Sunderland erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „Analyst“ von 
344,74 britischen Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum 
des in Hamburg heimathberechtigten Schiffskapitäns H. Klindtworth unter dem Namen „Amalia“ das 
Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer 
Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 29. November d. J. vom Kaiserlichen Konsulate zu 
Newcastle on Tyne ein Flaggenattest ertheilt worden. 
Berlin, den 15. Dezember 1877. 
                             Der Reichskanzler. 
                               In Vertretung: 
                                            Eck. 
 
	        
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