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Einführung des Worttarifs im telegraphischen Verkehr mit Frankreich.
Ven 1. Januar 1878 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Frankreich der Worttarif eingeführt
werden.
Bei den deutschen Telegraphen-Anstalten wird für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen
eine Worttaxe von Mark 0/16 für das Wort zur Erhebung gelangen. Bei den nach Algier (oder Tunis) ge-
richteten Telegrammen tritt dieser Taxe eine Zuschlagsgebühr von Mark 0,12 für jedes Wort hinzu.
Bezüglich der Abrundung der Erhebungssätze gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Berlin, den 23. Dezember 1877.
Der General-Postmeister.
Stephan.
7. Kon sulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den Bankdirektor Jörgen Jensen zu Nyborg
und
den Kaufmann Anton Jenssen jun. zu Drontheim
zu Konsuln des Deutschen Reichs, und
den Kaufmann G. A. Westmann zu Jönköping (Schweden)
zum Vize-Konsul des Deutschen Reichs
zu ernennen geruht.
Der Kaiserliche Konsul J. Nyeborg zu Thisted (Dänemarkh ist gestorben.
Der für ihre Amtsbezirke mit standesamtlichen Befugnissen ausgestatteten Kaiserlichen Konsuln Dr. Focke
zu Hiogo-Osaka und Zappe zu Vokohama sind in standesamtlicher Beziehung, ersterem auch der Bezirk
des Konsulates Nagasaki, letzterem die Konsulatsbezirke von Hakodade und Nigata zugetheilt worden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.