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Diejenigen Dampfschiffe, welche ihre Ladung ganz oder theilweise im Hafen von Sulina einnehmen,
ohne weiter stromaufwärts zu fahren, haben die festgesetzten Abgaben in Franken und Centimen nach der
folgenden Tabelle zu entrichten:
Betrag der zu entrichtenden Abgaben bei einer Wassertiefe an der
Mündung von:
Dampfschiffe,
wenig-
welche in Sulina laden, ohne strom= weniger stens ceK. mehr als
aufwärts gefahren zu sein, als und 11 12
10 Fuß höchsten 115 1 —
zußs l uhußuouFu5 Fuß
Fr. C.] Fr. C.] Fr. C.] Fr. C.] Fr. C.] Fr. C.] Fr. C.
von 31 bis 150 Tonnen o 50%% 50% 50% 50% 50% 50%5
= 151 = 200 - 080½ 200 0 6] 1H 0 1601 1160
#= 201 = 250 0 S80ll?20O 6EC[H L L 9 L0
= 251 = 300 - 0 80200 6CH 9?0?0 20 2 20 220
301 = 350 - 00 800 2 66 1 90 2 2 02 HD0
mehr als 350 - 0801 120 1601190 2002 DREE% SC
Art. 3
Jedes Schiff, gleichviel ob Segel- oder Dampfschiff, hat in jedem Jahre bei seiner ersten Reise nach
der Donau den vollen Betrag der Abgaben zu entrichten, denen es nach den Bestimmungen des geltenden
Tarifs unterliegt.
Jedes Schiff, welches im nämlichen Jahre eine zweite Reise nach der Donau macht, genießt auf
dieser zweiten Reise eine Ermäßigung von 5 Prozent von dem Betrag der obenerwähnten vollen Abgaben.
Jedes Schiff, welches im nämlichen Jahre eine dritte Reise macht, genießt auf dieser dritten Reise
eine Ermäßigung von 10 Prozent von dem Betrag der obenerwähnten vollen Abgaben; auf der vierten
Reise eine solche von 15 Prozent, auf der fünften eine solche von 20 Prozent, und so weiter, das heißt für
jede Reise nach der ersten bis zur 17. eine zusätzliche Ermäßigung von 5 Prozent.
Die mittlere Ermäßigung, welche bei der 17. Reise gewährt wird, beträgt mithin 40 Prozent, und
diese mittlere Ermäßigung soll auf jeder folgenden Reise stattfinden, nach der folgenden Tabelle:
Zahl Ermäßigung Mittlere Fahl Ermäßigung Mittlere
ir die Ermäßigung . Ermäßigung
der5 ür diesse für die der ½ für dieo, für die
. . 1 · «
Reise Reise Reise Reise Reise fees
(1
1 0 11 50 25
2 5 2,5 12 55 27,5
3 10 5 13 60 zo
* 15 7,5 14 65 32,
5 20 10 15 70 35
6 25 12,5 16 75 37,
V. 30 15 17 80 40
8 35 17, 18 10 40
9 40 20 19 10 10
10 45 225 20 40 40
und so weiter.