Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

143 
Diejenigen Dampfschiffe, welche ihre Ladung ganz oder theilweise im Hafen von Sulina einnehmen, 
ohne weiter stromaufwärts zu fahren, haben die festgesetzten Abgaben in Franken und Centimen nach der 
folgenden Tabelle zu entrichten: 
  
  
Betrag der zu entrichtenden Abgaben bei einer Wassertiefe an der 
Mündung von: 
  
  
  
Dampfschiffe, 
wenig- 
welche in Sulina laden, ohne strom= weniger stens ceK. mehr als 
aufwärts gefahren zu sein, als und 11 12 
10 Fuß höchsten 115 1 — 
10Fuß 10 Fuß 11 Fuß  11-12 Fuß  12-13- Fuß  13-14 Fuß  14-15 Fuß  15 Fuß 
Fr. C. Fr. C. Fr. C. Fr. C. Fr. C. Fr. C. Fr. C. 
von 31 bis 150 Tonnen 0 50 0 50 0 50 0 50 0 50 0 50 0 50       
         151       200 "        0 80 1 20 1 60 1 60 1 60 1 60 1 60   
        201       250     "       0 80 1 20 1 60 1 90 1 90 1 90 1 90   
        251       300 "             0 80 1 20 1 60 1 90 2 20 2 20 2 20  
         301        350 "                 0 80 1 20 1 60 1 90 2 20 2 50 2 50           
mehr als        350 "             0 80 1 20 1 60 1 90 2 20 2 50 2 80  
Art. 3 
Jedes Schiff, gleichviel ob Segel- oder Dampfschiff, hat in jedem Jahre bei seiner ersten Reise nach 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Donau den vollen Betrag der Abgaben zu entrichten, denen es nach den Bestimmungen des geltenden 
Tarifs unterliegt. 
Jedes Schiff, welches im nämlichen Jahre eine zweite Reise nach der Donau macht, genießt auf 
dieser zweiten Reise eine Ermäßigung von 5 Prozent von dem Betrag der obenerwähnten vollen Abgaben. 
Jedes Schiff, welches im nämlichen Jahre eine dritte Reise macht, genießt auf dieser dritten Reise 
eine Ermäßigung von 10 Prozent von dem Betrag der obenerwähnten vollen Abgaben; auf der vierten 
Reise eine solche von 15 Prozent, auf der fünften eine solche von 20 Prozent, und so weiter, das heißt für 
jede Reise nach der ersten bis zur 17. eine zusätzliche Ermäßigung von 5 Prozent. 
Die mittlere Ermäßigung, welche bei der 17. Reise gewährt wird, beträgt mithin 40 Prozent, und 
diese mittlere Ermäßigung soll auf jeder folgenden Reise stattfinden, nach der folgenden Tabelle: 
  
  
  
  
Zahl Ermäßigung Mittlere Zahl Ermäßigung Mittlere 
 die Ermäßigung  Ermäßigung 
 der% für die für die der % für die, für die 
     
Reise Reise Reise Reise Reise Reise 
 
1 0 11 50 25 
2 5 2,5 12 55 27,5 
3 10 5 13 60 30 
4 15 7,5 14 65 32,5 
5 20 10 15 70 35 
6 25 12,5 16 75 37,5 
7. 30 15 17 80 40 
8 35 17,5 18 10 40 
9 40 20 19 40 40 
10 45 22,5 20 40 40 
  
und so weiter.