Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
VII. Jahrgang. # Berlin, Freitag, den 4. April 1879. 9 1. 
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Inhalt: 1. uAllgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Umwandlung zweier Neben- 
ausländischer Druckschriften; — Ausweisung von Aus- . zollämter; — Befugnisse von Steuerstellen 251 
„ e Rictgetletr ärer die HSeuz26 5. Eiledahn-Wwesene Exöfopng der Haltetell Saoraltal 
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank für den Personenverkehr 252 
250 6. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Erequatur-Ertheilung 
252 
3. Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe 
von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000000.4 251 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich preußischen Regierung zu Wiesbaden vom 24. Februar 
d. J. (Reichsanzeiger Nr. 50) die Nr. 2 des 2. Jahrgangs der in Reichenberg in Böhmen erscheinenden periodischen 
Druckschrift „Sozial-politische Rundschau“ verboten worden ist, wird auf Grund des 8. 12 des Gesetzes gegen 
die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des 
Blattes „Sozial-politische Rundschau“ im Reichsgebiete hierdurch verboten. 
Berlin, den 26. März 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
  
Nochdem durch die Bekanntmachungen des Königlich preußischen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 6. und 
13. Februar d. IJ. (Reichsanzeiger Nr. 34 und 40) die vom 28. Dezember 1878 datirte Probenummer, 
sowie die demnächst erschienenen Nummern 1 bis 10 der in Chur herausgegebenen periodischen Druckschrift 
34
	        
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