Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Formular D. 
  
Deutsches Reich. 
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Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Maschinisten dritter Klasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
Den (N. N.) [Vor- und Zunamenl, geboren zu (N. N.), den . .ten .. ... 18 . ., wohnhaft in (N. N.), 
welcher die vorschriftsmäßige Lehr= und Fahrzeit im Maschinistenfache zurückgelegt und die mit ihm ange- 
stellte Prüfung zum Maschinisten dritter Klasse (mit Auszeichnung) bestanden hat, wird hierdurch auf Grund 
der s§. 1 und 2 der Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der 
deutschen Handelsflotte, vom . ... . ... die Befugniß zur Leitung der Maschinen deutscher Schleppdampf- 
schiffe und solcher deutschen Seedampfschiffe, deren Fahrten sich nicht über fünfzig Seemeilen von der Küste 
erstrecken, beigelegt. 3 
dden teon 18 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde) 
  
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