Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

— 438 — 
Formular E. 
  
Deutsches Reich. 
Reichswappen. 3 
  
Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Maschinisten zweiter Klasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
Dem (N. N.) [Vor= und Zunamen,:, geboren zu (N. N.), den. ten 18 . ., wohnhaft in (N. N.), 
welcher die vorschriftsmäßige Lehr= und Fahrzeit im Maschinistenfache zurückgelegt und die mit ihm ange- 
stellte Prüfung zum Maschinisten zweiter Klasse (mit Auszeichnung) bestanden hat, wird hierdurch auf 
Grund der §§. 1 und 2 der Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen 
der deutschen Handelsflotte, ed v die Befugniß zur Leitung der Maschinen deutscher See- 
dampfschiffe auf Fahrten zwischen europäischen Häsen und Häfen des Mittelländischen, Schwarzen und 
Azowschen Meeres beigelegt. 
den. tden 18 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
 
	        
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