Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

— 825 — 
Anlage H. 
Notizbuch 
des 
Haupt(Steuerramts 22222 
nach §. 23 des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu 
gewerblichen Zwecken. 
Enthält ... .... Blätter, welche mit einer vom 
Unterzeichneten angesiegelten Schnur durchzogen find. 
N. N. (O. St. Inspektor). 
18(080) 18081) u. s. w. 
Anleitung. 
Das Notizbuch wird nach Kalenderjahren mit folgenden Abtheilungen und Unterabtheilungen geführt: 
I. Zusagescheine: 
1. über methylirten Branntwein (§. 9 des Regulativs), 
2. über nicht methylirten Branntwein (§. 25 und 9 des Regulativs). 
1I. Berechtigungsscheine (§5. 11 des Regulativs). 
III. Erlaubnißscheine (§. 14 des Regulativs). 
IV. Genehmigungen des Kleinhandels mit methylirtem Branntwein (§.16 des Regulativs). 
In jeder Abtheilung bezw. Unterabtheilung werden die dahin gehörigen Scheine rc. nach der Zeitfolge der 
Ausstellung unter fortlaufender Nummer nachgewiesen.
	        
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