Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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Muster 10. 
(zu S. 24). 
Hauptskeu#eramtsbezirk Brenzslau. Verwiegungsstelle Schodt. 
Steuerhebebezirk So#weckk. Verwiegungsregister Nr. 33, 74, 119. 
Benachrichtigung. 
Bei der den am 27. September, 10. und 30. Okrober 1590 vorgenommenen amtlichen Verwiegung Ver- 
wiegungen des von dem Tabackpflanzer Herrn Coorg Me zu Damhck vorgeführten Tabacks wurde das 
Gewicht des letzteren festgestellt zu 950,,0 Kilogramm. 
Die hiervon sich berechnende Tabacksteuer im Betrage von 145,70 Mark ist nach §. 16 des Gesetzes, 
betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) bei der erstmaligen 
Veräußerung des Tabacks, spätestens jedoch am 15. Juli 18651 an die unterzeichnete Steuerhebestelle einzu- 
zahlen, soweit nicht Kredit bewilligt oder der Taback zur Ausfuhr über die Zollgrenze oder zur Aufnahme in 
eine Niederlage abgefertigt wird. 
Von der nach §. 6 des Tabacksteuergesetzes von dem Tabackpflanzer zu vertretenden Tabackmenge 
fehlten bei der Verwiegung (1832 Blätter -) 9,//4 Kilogramm. Die hierfür nach §. 21 des Tabacksteuer- 
gesetzes zu entrichtende Tabacksteuer beträgt nach Nr. 57 des Tabacksteuer-Sollregisters 1,5% Mark und ist 
binnen 8 Tagen unter Vorlegung dieser Benachrichtigung an die unterzeichnete Steuerhebestelle einzuzahlen. 
Schecedt, den 2. Wovember 1850. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Kõnigliches Steueramt. 
Kuũisell. 
  
Empfangsbescheinigung. 
Der Herr Georg Huber zu Dambach hat heute den oben angegebenen Betrag von 1.50 M., in Worten: 
Eine Marh 50 Efge. an Tabacksteuer entrichtet. Dieser Betrag ist im Tabacksteuer-Einnahme--Journal der unter- 
zeichneten Hebestelle unter Nr. 42 gebucht. 
Schweckt, den S. Wovember 1860. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Kõnigliches Steueramt. 
Kusell. 
 
	        
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