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les „bei welchen der Durchmesser des QOuecksilbergefäßes 28 mm übersteigt"
zu lesen
„bei welchen der größte Durchmesser des unteren Glaskörpers 28 mm übersteigt“.
Berlin, den 7. Dezember 1880.
Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission.
Foerster.
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Die Königlich sächsischen Hauptsteuerämter Pirna und Löbau sind ohne Aenderung ihrer Hebe= und Ab-
fertigungsbefugnisse in Untersteuerämter umgewandelt worden. Das Untersteueramt Pirna ist dem Haupt-
zollamt Schandau, das Untersteueramt Löbau dem Hauptsteueramt Bautzen unterstellt.
Der Großherzoglich badischen Steuer-Einnehmerei Murg im Bezirke des Hauptsteueramts Säckingen ist die Be-
fugniß zur Ausstellung und Erledigung von Uebergangsscheinen für Branntwein, sowie zur Ausstellung von
Uebergangsscheinen für Wein und Bier beigelegt worden.
4. Justiz-Wesen.
Bezuglich der Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 beschlos-
senen Anweisung ein Ersuchen um Einzieh ung von Gerichtskosten zu richten ist (Verzeichniß im Central-Blatt
für das Deutsche Reich von 1880 Nr. 39 S. 604), ist vom 1. Januar 1881 ab die Aenderung eingetreten,
daß die Erhebung der Gerichtskosten für den Bezirk des Amtsgerichts zu Rhaunen der Königlichen Steuer-
Rezeptur zu Rhaunen übertragen worden ist.
5. Konsulat-Wesen.
Das Kaiserliche Konsulat in Concepcion (Chile) ist eingezogen, und dessen Amtsbezirk dem Kaiserlichen
General-Konsulat zu Valparaiso zugewiesen.
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Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Columbien mit dem Sitz in Bremen ernannten JIsaias
Abadia ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.