thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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1.  Den  Beschlüssen  des  Landrats  über  die  Unterstützung  der  Gemeinden  aus  Staatsund
  Kreisfonds  zur  Aufbringung  des  nach  Art.  7  und  13  des  Schulbedarfgesetzes  vom
28.  Juli  1902  neugeregelten  und  erhöhten  Personalbedarfs  für  die  Volksschulen  im  Jahre
1903,  dann  über  die  Unterstützung  von  Gemeinden  zu  Schulhausbauten  aus  Mitteln  der
neuen  Kreisschuldotation  und  aus  Kreisfonds  haben  Wir  inhaltlich  der  Entschließung  des
Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  vom  22.  Dezember
1902  Nr.  25612  Unsere  Genehmigung  bereits  erteilt.  Die  ziffernmäßige  Feststellung
der  Bauschbeträge  nach  den  Bestimmungen  des  Art.  14  Abs.  1  des  angeführten  Gesetzes
bleibt  dem  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  vorbehalten.

2.  Der  Beschluß  des  Landrats,  wonach  der  Zuschuß  an  die  Stadtgemeinde  Weiden
für  die  mit  der  dortigen  Realschule  verbundenen  Lateinklassen  auf  3000  M  erhöht  wurde,
wird  hiemit  genehmigt.

3.  Der  Landrat  hat  die  Vorlage  der  Staatsregierung  über  die  Verbesserung  der
Verhältnisse  des  Lehrpersonals  der  Realschulen  nach  Maßgabe  der  Entschließung  des  Staatsministeriums
  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  vom  31.  Oktober  1902
Nr.  20063  angenommen.  Wir  erteilen  diesem  Beschlusse  Unsere  Genehmigung.

4.  Zu  der  vom  Landrate  beschlossenen  neuerlichen  Vermehrung  der  für  Zuschüsse  an
landwirtschaftliche  Winterschulen  bestimmten  Mittel  erteilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.

5.  Der  Landrat  hat  von  dem  seitens  der  Regierung  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg,
  Kammer  des  Innern,  auf  13000  —M  veranschlagten  Bedarf  der  Handwerkskammer
nur  9000  “  in  den  Etat  eingestellt.  Unter  Hinweis  auf  Ziffer  7  des  Landratsabschiedes
vom  2.  April  1901  erhält  der  diesbezügliche  Beschluß  Unsere  Genehmigung  mit  der
Maßgabe,  daß  der  etwaige  Mehrbedarf  bis  zum  vollen  Betrag  des  von  der  genannten
Kreisstelle  festgesetzten  Voranschlags  der  Kreisreserve  zu  entnehmen  ist.

6.  Dem  Beschlusse  bezüglich  der  Anrechnung  der  Dienstzeit,  welche  der  Kreiskulturingenieur
  Markus  Albrecht  beim  landwirtschaftlichen  Kreisverein  der  Oberpfalz  verbracht
hat,  haben  Wir  bereits  laut  Entschließung  des  Staatsministeriums  des  Innern  vom
27.  Januar  1903  Nr.  1711  Unsere  Genehmigung  erteilt.

Die  vom  Landrate  beschlossene  Erhöhung  der  Positionen  für  Hebung  der  landwirtschaftlichen
  Viehzucht  und  Geflügelzucht  sowie  die  Aufstellung  eines  weiteren  Wiesenbaumeisters
  werden  unter  Anerkennung  der  hiedurch  bewiesenen  Fürsorge  für  die  landwirtschaftlichen
  Interessen  des  Kreises  gerne  genehmigt.

7.  Die  Beschlüsse  bezüglich  der  Kreisirrenanstalt  Karthaus-Prüll  insbesondere  hinsichtlich
der  Satzungen  der  Pensions=  und  Unterstützungskasse  des  Wart=  und  Dienstpersonals  dieser
Anstalt  haben  Unsere  Genehmigung  teilweise  schon  erhalten;  Wir  verweisen  hiewegen  auf
die  Entschließungen  des  Staatsministeriums  des  Innern  vom  20.  Dezember  1902  Nr.  28154,

22.  Dezember  1902  Nr.  29063  und  27.  Dezember  1902  Nr.  29390.
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