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(Nr. 7972.) Bekanntmachung, betreffend die der Rbeinischen Eisenbahngesellschaft ertheilte
landesherrliche Konzession für den Bau und Betrieb einer Verbindungsbahn
zwischen der Neuß-Dürener und Düren-Euskirchener Bahnlinic. Vom
2. März 1872.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Konzessions-Urkunde vom
26. Februar 1872. der Rheinischen Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb
einer Verbindungsbahn zwischen der Neuß- Dürener und Düren= Euskirchener
Bohmtine, unter gleichzeitiger Verleihung des Expropriationsrechts) zu gestatten
geruht.
Die vorgedachte Urkunde wird durch die Amtsblätter der Königlichen Regierungen
zu Cöln und Aachen veröffentlicht werden.
Berlin, den 2. März 1872.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Weishaupt.
Redigirt im Büreau des. Staats-Ministeriums.
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hefbuchdruckerel
(N. v. Decker).