Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Nr.  7972.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  der  Rbeinischen  Eisenbahngesellschaft  ertheilte
landesherrliche  Konzession  für  den  Bau  und  Betrieb  einer  Verbindungsbahn
  zwischen  der  Neuß-Dürener  und  Düren-Euskirchener  Bahnlinic.  Vom
2.  März  1872.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchster  Konzessions-Urkunde  vom
26.  Februar  1872.  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft  den  Bau  und  Betrieb
einer  Verbindungsbahn  zwischen  der  Neuß-  Dürener  und  Düren=  Euskirchener
Bohmtine,  unter  gleichzeitiger  Verleihung  des  Expropriationsrechts)  zu  gestatten
geruht.

Die  vorgedachte  Urkunde  wird  durch  die  Amtsblätter  der  Königlichen  Regierungen
  zu  Cöln  und  Aachen  veröffentlicht  werden.

Berlin,  den  2.  März  1872.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

Im  Auftrage:
Weishaupt.

 

Redigirt  im  Büreau  des.  Staats-Ministeriums.
Verlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hefbuchdruckerel
(N.  v.  Decker).