Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

N.  42.—

 

(Nr.  8082.)  Gesetz,  betreffend  die  Aufhebung  und  Ablösung  der  auf  den  Betrieb  des  Abdeckereigewerbes
  bezüglichen  Berechtigungen.  Vom  17.  Dezember  1872.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  .
verordnen,  unter  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages,  für  den  Umfang  der
Monarchie,  was  folgt:  "«

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Von  den  auf  den  Betrieb  des  Addeckereigewerbes  bezüglichen  Berechtigungen.
werden,  soweit  es  nicht  schon  geschehen,  aufgehoben:  *#  a

1)  die  noch  bestehenden  ausschließlichen  Gewerbeberechtig  gen,  d.  h.  die  mit
dem  Gewerbebetriebe  verbundenen  Berechtigungen,  Anderen  den  Betrieb
des  Abdeckereigewerbes,  sei  es  im  Allgemeinen  oder  hinsichtlich  der  Benuhung
  eines  gewissen  Betriebsmaterials,  zu  untersagen  oder  sie  darin
zu  beschränkenf  «  J  7

2)  alle  Zwangs=  und  Bannrechte,  deren  Aufhebung  nach  dem  Inhalte  der
Verleihungs-Urkunden  ohne  Entschädigung  zulässig  ist;  4

3)  alle  Zwangs-  und  Bannrechte,  welche  dem  Fiskus  oder  einer  Kämmerei
oder  Gemeinde  innerhalb  des  Gemeindebezirks  oder  einer  Korporation
von  Gewerbetreibenden  zustehen,  oder  welche  von  einem  dieser  Berechtigten
erst  nach  dem  1.  Dezember  1871.  auf  einen  Anderen  übergegangen  8

Zwangs-  und  Bannrechte,  deren  Besitz  zwischen  einem  der  vorstehend
  bezeichneten  und  anderen  Berechtigten  geheit  ist,  fallen  erst  hinweg,
  wenn  der  den  letzteren  zustehende  Theil  derselben  abgelöst  ist;

4)  die  Berechtigung,  Konzessionen  zu  Abdeckereianlagen  oder  zum  Betriebe
des  Abdeckereigewerbes  zu  ertheilen,  welche  dem  Fiskus,  Korporationen,
Instituten  oder  einzelnen  Berechtigten  zustehen.

Jahrgang  1872.  (Nr.  8082.  Ferner

Ausgegeben  zu  Berlin  den  30.  Dezember  1672.